Direkt zur Hauptnavigation springen Direkt zum Inhalt springen Jump to sub navigation

 

Aktuelles von der StIKo Vet

Die StIKo Vet plädiert für ein vaccinate-to-live bei MKS-Ausbrüchen

Wiederkäuer Kurzmitteilung

Die StIKo Vet veröffentlicht im Fachblatt VACCINE einen Übersichtsartikel, der die wissenschaftliche Begründung für eine Änderung des Europäischen Tiergesundheitsrechtes liefert.

Seit dem überraschenden Wiederauftreten der Maul- und Klauenseuche (MKS) in Mitteleuropa im vergangenen Jahr, reißt die Diskussion über den richtigen Umgang mit der Impfung im Fall von MKS-Ausbrüchen nicht ab. Bei dem bislang gravierendsten MKS-Ausbruch in der Europäischen Union wurden 2001 vor allem im Vereinigten Königreich, aber auch in den Niederlanden, insgesamt über sechs Millionen Rinder, Schafe und Schweine getötet und unschädlich beseitigt. Neben den wirtschaftlichen Schäden hatten diese Bekämpfungsmaßnahmen auch schwere Konsequenzen sowohl für betroffene Landwirte wie auch für ganze Regionen. Ausgehend von einer Untersuchung des Europäischen Parlamentes kam es in der Folge zu Gesetzesänderungen in der EU mit dem Ziel, bei derartigen Ausbrüchen der Impfung den Vorzug vor klassischen Bekämpfungsmaßnahmen zu geben. Im Zuge der Neuaufstellung des Europäischen Tiergesundheitsrechtes seit 2016 wurde diese Möglichkeit de facto wieder abgeschafft. Während die einschlägige, delegierte EU-Verordnung 2023/ 361 bei anderen Tierseuchen moderne Impfansätze propagiert, wurde bei MKS ein anderer Ansatz gewählt. Eine Aufhebung der erheblichen Einschränkungen in der Impfzone nach einer MKS-Impfung ist nach neuem Recht frühestens drei Monate, nachdem das letzte, geimpfte Tier getötet wurde, möglich. Je nach Aufstellung des Agrarsektors eines jeweiligen Mitgliedsstaates wird so eine Impfung gegen MKS, selbst wenn ein Ausbruch es aus wissenschaftlicher Sicht erforderlich machen würde, praktisch unmöglich gemacht. Damit bleibt das EU-Recht weit hinter den Vorgaben der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) zurück, die unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufhebung der Sanktionen bereits nach drei Monate nach der Impfung vorsieht, ohne dass alle geimpften Tiere getötet werden müssen.
Die Notwendigkeit, Tiere in Ausbruchsbetrieben zu töten und unschädlich zu beseitigen, steht angesichts der Bedeutung und der extremen Ansteckungsfähigkeit des MKS-Virus außer Frage. Seit dem ersten Wiederauftreten der MKS im Jahr 2025 hat sich die StIKo Vet aber auf verschiedenen Ebenen dafür stark gemacht, dass die Möglichkeit, gesunde, MKS-geimpfte Tiere am Leben zu lassen und einer normalen Haltung bzw. Nutzung zuzuführen, wieder im Europäischen Tiergesundheitsrecht verankert wird. Am 6.10.2026 erschien in der Fachzeitschrift VACCINE ein ausführlicher Übersichtsartikel, in dem diese Forderung wissenschaftlich begründet wird.

Der Artikel findet sich beim Elsevier-Verlag unter folgendem link:
https://doi.org/10.1016/j.vaccine.2026.129217

Wasserbüffel beim Baden (Pixabay)