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Impftabelle

C. Rinder

C. 1 Milchkühe

Blauzungenkrankheit

In Deutschland kam es 2018 zu einem erneuten Auftreten der Blauzungenkrankheit verursacht durch Serotyp 8. Nicht zuletzt aufgrund der Anstrengungen der südwestlichen Bundesländer, durch Impfungen eine Populationsimmunität aufrechtzuerhalten, gingen die Ausbruchszahlen in den Folgejahren wieder zurück. Seit dem 1.Juni 2023 galt Deutschland wieder als frei von BTV. Im September 2023 trat dann mit Serotyp 3 eine neue BTV-Variante in den Niederlanden auf, die in Mitteleuropa bis dato noch nicht beobachtet worden war. Der Serotyp 3 hat sich mittlerweile über ganz Deutschland und über weite Teile Europas ausgebreitet. Damit hat Deutschland den Status „frei von Blauzungenkrankheit“ verloren. Mit dem neuen, europäischen Tiergesundheitsrechtsakt wurde die Blauzungenkrankheit als Seuche der Kategorie C (optionales Tilgungsprogramm) eingestuft, in Deutschland besteht ein Tilgungsprogramm gegenwärtig nicht. Amtliche Maßnahmen zur Tierseuchenbekämpfung sind damit, abgesehen von der Meldepflicht und Verbringungsbeschränkungen, nicht mehr vorgeschrieben. Tierverluste werden nur von einigen Tierseuchenkassen auf freiwilliger Basis und nur unter bestimmten Bedingungen im Rahmen einer Beihilfe kompensiert. Es ist damit zu rechnen, dass BTV-3 in den kommenden Jahren in Deutschland weiterhin auftreten wird. Vor allem bei Schafen werden schwere Krankheitsverläufe mit signifikanter Letalität beschrieben, aber auch Rinder sind betroffen. Neben den typischen Erscheinungen einer Blauzungenkrankheit steht bei Rindern vor allem ein mehrere Monate anhaltender Rückgang der Milchleistung im Vordergrund. Die bislang zugelassenen BTV-Impfstoffe enthalten keine BTV-3 Komponente und schützen daher nicht vor der neuen Variante. Dabei ist die Impfung die einzige Möglichkeit, empfängliche Wiederkäuer vor Infektion und Erkrankung zu schützen. Die StIKo Vet hat in einer jüngsten Stellungnahme über die Möglichkeit einer Impfprophylaxe gegen den neuen Serotyp informiert. Darin wird dringend empfohlen, empfängliche, gefährdete Wiederkäuer gegen die neue Variante zu impfen. Dafür stehen in Deutschland seit Anfang Juni 2024 drei monovalente Inaktivatimpfstoffe zur Verfügung1 . Neben dem neuaufgetretenen Serotyp-3 werden aktuell aus Frankreich auch wieder vermehrt Ausbrüche des bekannten BTV-8 Serotyps gemeldet. Erste Fälle des BTV-8 Serotyps werden auch wieder aus der Schweiz gemeldet. Die Aufrechterhaltung einer Populationsimmunität gegen BTV-8 sollte zumindest in den entsprechenden Grenzgebieten nicht aus den Augen verloren werden. Für die Verbringung empfänglicher Wiederkäuer entsprechend DelVO 689/2020 aus nicht-BTV-freien Gebieten ist es erforderlich, dass sie mindestens 60 Tage vor dem Verbringen und längstens innerhalb der für den Impfstoff angegebenen Dauer der Immunität gegen alle in dem Gebiet auftretenden BTV-Serotypen geimpft worden sind2 . Mit klinischem Schutz vor der Erkrankung kann entsprechend jüngerer Untersuchungen an gegen BTV-8 geimpften Rindern und Schafen auch über die in der Packungsbeilage angegebene Dauer der Immunität gerechnet werden.

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Bovine Herpesvirus-Infektionen

Deutschland ist gemäß der Richtlinie EU 64/432 anerkannt frei von Infektionen mit dem Bovinen Herpesvirus 1 (BHV1). Deshalb ist die prophylaktische Impfung gegen BHV1 im gesamten Bundesgebiet grundsätzlich verboten. Im Ausbruchsfall kann die zuständige Behörde Notimpfungen anord-nen, wenn dies aus Gründen der Seuchenbekämpfung erforderlich ist. Aus Sicht der StIKo Vet sollte dies nur nach sorgfältiger Abwägung der gegebenen Umstände erfolgen. Geimpfte Tiere sollten nur für eine begrenzte Zeit und unter hohen Biosicherheitsstandards in den Beständen gehalten werden. In einer ausführlichen Stellungnahme hat die StIKo Vet diskutiert, in welchem Fall der Einsatz der Notimpfung aus Sicht der StIKo Vet sinnvoll sein kann. weiterführende Informationen

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Bovine Virusdiarrhoe

Mit Inkrafttreten des EU-Tiergesundheitsrechtsaktes am 21. April 2021 besteht für Mitgliedsstaaten oder Zonen, welche den Status „Frei von Boviner Virus Diarrhoe“ anstreben, das Erfordernis, ein Impfverbot zu erlassen. Gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2021/620 ist mit Ausnahme weniger Landkreise und des Landes Berlin ganz Deutschland als „seuchenfrei“ in Bezug auf BVD anerkannt. Die noch nicht freien Gebiete befinden sich in einem Eradikationsprogramm. Damit ist die Impfung in ganz Deutschland verboten. Davon abweichend kann im Fall eines Ausbruchs die Impfung für eine begrenzte Zahl von Betrieben durch die zuständige Behörde gestattet werden. Diese ist unter Aufsicht der zuständigen Behörde durchzuführen und für jedes Tier zu dokumentieren, möglichst in der Datenbank HI-Tier. Im Ausbruchsfall sollte in Milchbetrieben von dieser Möglichkeit nach Prüfung der Situation vor Ort (s.u.) Gebrauch gemacht werden. Zu einem Eintrag von BVDV kann es durch den unwissentlichen Kauf eines transient oder persistent infizierten (PI-)Tieres oder einer mit einem PI-Kalb tragenden Kuh („Trojaner“) bzw. auch den direkten Kontakt zu bestandsfremden Tieren oder den indirekten Kontakt z.B. über Geräte oder Personen kommen. Wird in einer ungeimpften, zuvor BVDV-freien Herde ein persistent- oder transient infiziertes Tier ermittelt, ist im Verlauf des darauffolgenden Jahres wieder mit dem Auftreten von PI-Tieren zu rechnen. Durch eine Impfung aller Tiere im Rahmen der Bekämpfung des Seuchenausbruchs lässt sich die Zirkulation des Virus innerhalb des Bestandes verkürzen und das Risiko der Weiterverbreitung in andere Bestände reduzieren. Ob eine Impfung sinnvoll ist, ist im Einzelfall zu entscheiden. Hierbei spielen Zeitpunkt des Nachweises, Zahl der PITiere, Betriebsstruktur und die Größe bzw. das Management des Betriebes eine Rolle. In größeren Betrieben z.B. mit mehreren Betriebsteilen ist die Impfung im Falle des Nachweises von BVDV in aller Regel zu empfehlen. Einen Sonderfall stellen hochvirulente BVD-Stämme dar, die nach horizontaler Übertragung seuchenhaft zu schweren hämorrhagischen Verläufen mit teilweise hoher Mortalität führen können. In der Vergangenheit gehörten die meisten dieser hochvirulenten Stämme der Spezies BVDV-2 an. Bei derartigen regionalen Ausbrüchen ist in Abstimmung mit der zuständigen Behörde dringend zu einer Impfung zu raten. Es steht ein bivalenter Lebendimpfstoff zur Verfügung, der sowohl eine BVDV-1 als auch eine BVDV-2 Komponente enthält. Da die Immunität drei Wochen nach der einmaligen Grundimmunisierung einsetzt, eignet sich dieser Impfstoff auch für den Einsatz während eines akuten, regionalen Seuchengeschehens. Bereits erkrankte Tiere bzw. Tiergruppen sollten nicht geimpft werden, da eine Impfung die Klinik verschlimmern und zu einer erhöhten Mortalität führen kann.

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Bronchopneumonie

Die Enzootische Bronchopneumonie ist eine Kälber- und Jungtiererkrankung, die den Faktorenkrankheiten zuzuordnen ist. Vor allem Stresszustände, denen die Tiere ausgesetzt sind, begünstigen den Ausbruch der Enzootischen Bronchopneumonie. Hierzu zählen Transport, ständige Änderung der Sozialverbände und zootechnische Maßnahmen (Enthornen). In Milcherzeugerbetrieben, in denen Probleme mit dem Erkrankungskomplex aufgetreten sind, kann es sehr sinnvoll sein, Kälber und Jungrinder im Alter bis zu einem Jahr mit einem der Kombinationsimpfstoffe zu immunisieren. In betroffenen Betrieben sollte auf eine Impfung zugekaufter Tiere geachtet werden. Es stehen Impfstoffe zur Verfügung, die nur BRSV- und PI3V-Komponenten enthalten. Viren, die den Respirationstrakt befallen, beeinträchtigen lokal die Immunatwort, schädigen das Bronchialepithel und verändern das Milieu auf der Bronchialschleimhaut derart, dass für die Vermehrung respiropathogener Bakterien günstigere Bedingungen herrschen, und es zu einer quantitativen und qualitativen Verschiebung im Mikrobiom kommt. Die intranasale Applikation von Lebendimpfstoffen hat den Vorteil, dass eine einmalige Grundimmunisierung ausreicht. Die übrigen Impfstoffe werden zweimal im Abstand von 3-5 Wochen verabreicht. Für Betriebe, in denen Mannheimia-Spezies nachweislich ein Problem darstellen, stehen zusätzlich Kombinations- oder Einzelimpfstoffe zur Verfügung, die Mannheimia haemolytica-Komponenten enthalten. weiterführende Informationen

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Clostridiosen

In Milcherzeugerbetrieben spielen klassische Clostridieninfektionen in der Regel eine untergeordnete Rolle. Allerdings wird seit einigen Jahren ein neuartiges Krankheitsbild beschrieben, das Haemorrhagic Bowel Syndrome. Unter Bildung großer Blutkoagula kommt es hierbei zum Dünndarm-Ileus. Da ätiologisch auch eine Beteiligung toxinbildender Cl.-perfringens-Toxovare diskutiert wird, kann in betroffenen Beständen eine Impfung mit einem der polyvalenten Kombinations-Impfstoffe die Problematik möglicherweise reduzieren.

In den letzten zwanzig Jahren traten Fälle von Rauschbrand sporadisch im Alpenvorland, in Schleswig-Holstein und entlang der niedersächsischen Nordseeküste auf. In endemischen Gebieten wird die Impfung gegen Rauschbrand empfohlen. weiterführende Informationen

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Coxiellose

Coxiella burnetii kann Aborte und wirtschaftlich bedeutsame Reproduktionsstörungen in Milcherzeugerbetrieben verursachen. Zudem ist aufgrund der Übertragungsgefahr auf den Menschen vermehrtes Augenmerk auf die Kontrolle der Coxiellose zu richten. Bei klinischem Verdacht auf Coxiellose (z.B. gehäufte Aborte, Früh- und Totgeburten, lebensschwache Kälber) und generell in Be-trieben mit erhöhtem Publikumsverkehr (z.B. Ferien auf dem Bauernhof, Besuche von Kindergärten, Beschicken von Märkten etc.) sollte entsprechend den Empfehlungen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für hygienische Anforderungen an das Halten von Wiederkäuern, kurz Hygieneleitlinie, regelmäßig der Coxiellose-Status überprüft und eine Risikobewertung vorgenommen werden. Im Anhang der Hygieneleitlinie sind Maßnahmen beschrieben, die bei einer entsprechenden Risikolage, bzw. während eines akuten Infektionsgeschehens nach Erregernachweis zu ergreifen sind. Die Impfung gegen Coxiellose kann sowohl prophylaktisch vor einem Erregereintrag sowie auch als Teil einer langfristig angelegten Bekämpfungsstrategie in infizierten Beständen eingesetzt werden. In Europa ist ein Impfstoff auf Basis eines Ganzzellantigens zugelassen. Die Impfung schützt nicht sicher vor Infektion, sie führt aber zu einer deutlichen Reduktion der Erregerausscheidung. Es wird empfohlen, zunächst den gesamten Kuhbestand zu immunisieren. Durch konsequente Impfmaßnahmen kann über mehrere Jahre die Häufigkeit der Coxiellennachweise unter die Nachweisgrenze gesenkt werden. Wird anschließend in solchen Beständen die Impfung kom-plett ausgesetzt, besteht bei einem neuerlichen Erregereintrag die Gefahr eines fulminanten Infek-tionsgeschehens. In der Herde sollte daher mindestens durch Immunisierung der Färsen und eine einmalige Wiederholungsimpfung vor dem erneuten Belegen eine Grundimmunität aufrechterhalten werden. In derart stabilisierten Herden mit wenig, bzw. fehlenden Coxiellennachweisen ist die Wiederholungsimpfung der Altkühe nachrangig. Da etablierte chronische Infektionen durch die Impfung i.d.R. nicht mehr zu beeinflussen sind, sollten dauerhafte Ausscheider aus dem Bestand entfernt werden. 
Insbesondere bei wiederholt geimpften Kühen können verstärkte Nebenwirkungen (z.B. lokale Schwellungen, Fieber, kurzfristiger Leistungsrückgang und Freßunlust) auftreten. Daher sollte die Entscheidung über eine Wiederholungsimpfung bei zweit- und mehrkalbenden Kühen von dem Ergebnis eines Coxiellen-Monitorings und von der individuellen Verträglichkeit des Impfstoffes abhängig gemacht werden. weiterführende Informationen

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Leptospirose

Die Leptospirose spielt in deutschen Milcherzeugerbetrieben eine untergeordnete Rolle. Im Bedarfsfall ist ein Impfstoff gegen Leptospira borgpetersenii Serovar Hardjo in Deutschland zugelassen. weiterführende Informationen

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Mastitis

Derzeit sind in Deutschland für das Rind zwei Mastitis-Impfstoffe zugelassen. Eine Formulierung enthält die Ganzzellantigene von Staphylococcus aureus und Escherichia coli und soll das Auftreten subklinischer Mastitiden und die Ausprägung klinischer Mastitiden, die durch S. aureus oder koagulasenegative Staphylokokken sowie E. coli und coliforme Bakterien verursacht werden, reduzieren. Ein weiterer Impfstoff basiert auf Lipidbestandteilen von Streptococcus uberis der laut Herstellerangaben durch Immunisierung gesunder Kühe und Färsen die Inzidenz und den Verlauf klinischer Infektionen mit Streptococcus uberis reduzieren soll. Die Wirksamkeit der Impfung gegen E. coli und andere coliforme Erreger ist wissenschaftlich allgemein anerkannt. Der Erfolg der Impfung gegen grampostive Erreger wird sehr kontrovers diskutiert. Ganz generell kommt bei der Bestandssanierung eines Mastitisproblems der Optimierung der Haltung, der Fütterung und des Hygienemanagements die entscheidende Rolle zu. Eine Impfung kann die Sanierung nach entsprechendem Erregernachweis begleiten. weiterführende Informationen

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Maul- und Klauenseuche

Es gilt ein generelles Impfverbot. Im Seuchenfall kann allerdings die zuständige Behörde eine Impfung in Form einer Not- (Suppressivmpfung mit dem Ziel die geimpften Tiere nach diener bestimmten Zeit nach der Imfung zu töten) oder Schutzimpfung (Impfung mit dem Ziel, die geimpften Tiere weiter zu nutzen) anordnen. weiterführende Informationen

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Neugeborenen-Diarrhoe

Die Neugeborenen-Diarrhoe ist ein multifaktorielles Geschehen, an dem unter anderem Rota- und Coronaviren sowie verschiedene E. coli-Stämme und Kryptosporidien beteiligt sind. Um das Krankheitsbild zu verhindern, sind ein optimales Hygienemanagement, eine gute Versorgung der Kälber mit maternalen Antikörpern und eine bedarfsgerechte Fütterung unerläßlich. Es steht eine Reihe von Muttertiervakzinen zur Verfügung, um pathogenspezifische, maternale Antikörper zu induzieren. Damit die Antikörpertiter ein peripartales Maximum erreichen, sollten die Kühe nach einer entsprechenden Grundimmunisierung jeweils zum Zeitpunkt des Trockenstellens zur Wiederholungsimpfung kommen. Für die Bekämpfung der Kryptosporidiose steht kein Impfstoff zur Verfügung. Die Bekämpfung beruht vor allem auf einer Verhinderung der Vorschädigung des Darms durch Virusinfektionen, strikter Hygiene und ggf. einer zeitweisen metaphylaktischen Behandlung der Kälber mit zugelassenen Präparaten. Bei der Bewertung von E. coli-Nachweisen in Kotproben erkrankter Kälber ist das Vorhandensein von Virulenzfaktoren unbedingt zu berücksichtigen. Obwohl sie in breitem Umfang eingesetzt werden, gibt es keine eindeutigen Hinweise, dass bestandsspezifische gegenüber zugelassenen Impfstoffe Vorteile bieten. weiterführende Informationen

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Schmallenbergvirus-Infektionen

Das Schmallenbergvirus verursachte in den Jahren 2012-13 einen fulminanten ersten Seuchenzug. In den Jahren danach wurde es in Deutschland nur noch vereinzelt nachgewiesen, da sich möglicherweise aufgrund der natürlichen Durchseuchung ein gewisser Herdenschutz ausgebildet hatte. In den vergangenen Jahren wurde das Virus wieder vermehrt nachgewiesen. Damit zeichnet sich in Abhängigkeit von der Remontierung immunologisch naiver Rinder auf relativ niedrigem Niveau ein zyklisches Infektionsgeschehen von drei bis fünf Jahren ab. Es ist ein adjuvantierter Inaktivatimpfstoff zugelassen. Gerade in Phasen seltener Virusnachweise sollte erwogen werden, immunologisch naive Färsen vor der Belegung einmal grundzuimmunisieren. weiterführende Informationen

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Tollwut

Die Tollwut hat in deutschen Milcherzeugerbetrieben derzeit keine Relevanz. weiterführende Informationen

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Trichophytie

Es ist eine Reihe von Impfstoffen gegen Trichophytie zugelassen. Zur therapeutischen Anwendung in betroffenen Beständen wird empfohlen, die gesamte Herde zweimal im Abstand von 10-14 Tagen zu impfen. Wiederholungsimpfungen und Nachimmunisierungen von Zukäufen oder Nachzucht werden nach Maßgabe des Zulassungsinhabers empfohlen. Die Trichophytie ist eine Zoonose. Eine Impfung mit dem Ziel der Bestandssanierung verspricht nur dann Erfolg, wenn die Impfmaßnahmen konsequent und längerfristig durchgeführt und durch entsprechende Hygienemaßnahmen begleitet werden. weiterführende Informationen

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