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Impftabelle

D. Kleine Wiederkäuer

D. 4 Extensive Haltungsformen

Blauzungenkrankheit

Zur Vermeidung von Schäden und Leiden bei empfänglichen Wiederkäuern und um geimpfte Tiere aus Restriktionszonen verbringen zu können hat die StIKo Vet in einer im Januar 2019 aktualisierten Stellungnahme die Empfehlung wiederholt, empfängliche Wiederkäuer gegen BTV-8 und ggf. 4 zu immunisieren.

Chlamydiose

Zum Schutz der Bevölkerung gegen Chlamydia abortus sollte gerade in Wanderschaf- und Hüteherden der Aufbau einer Herdenimmunität gegen C. abortus unabhängig von akuten Verlammungen erfolgen. Dazu ist eine einmalige Impfung der zur Remontierung vorgesehenen Jungschafe vor der Belegung ausreichend. Es stehen ein attenuierter Lebenimpfstoff und seit Kurzem ein Inaktivatimpfstoff zur Verfügung, der auch eine Salmonella Abortusovis-Komponente enthält. Die meiste Erfahrung besteht mit dem Lebendimpfstoff. Um Aborte und die Geburt lebensschwacher Lämmer zu reduzieren, sollten bei Beginn eines Impfprogrammes alle Zuchttiere der Herde spätestens 4 Wochen vor der Bedeckung einmalig mit einer Lebendvakzine geimpft werden. In den folgenden 2 bis 3 Jahren kann die Impfung auf die Zutreter beschränkt werden. Danach sollte wieder eine Impfung des gesamten Zuchttierbestandes durchgeführt werden, um eine ausreichende Bestandsimmunität zu gewährleisten. In die Bestandsimpfungen sollten die Böcke integriert werden. Versehentlich trächtig geimpfte Tiere können trotz Impfung abortieren, wenn sie bereits vor der Impfung latent infiziert waren. In solchen Fällen sollte die Ursache abgeklärt werden. (Siehe auch Abschnitt D.1 Chlamydiose)

Clostridiose

Aufgrund des breiten Spektrums der verfügbaren Kombinationsvakzine ist ein lückenloser Schutz der gesamten Herde gegen Clostridieninfektionen zu empfehlen. Lämmer von ungeimpften Muttertieren haben nahezu keine spezifischen Immunglobuline, deshalb sollten solche Lämmer inerhalb der ersten beiden Lebenswochen geimpft werden. Im Gegensatz dazu erhalten Lämmer von geimpften Muttertieren Immunglobuline über das Kolostrum, die mit der Impfung interferieren können und so die aktive Immunisierung verhindern können. Deshalb sollten solche Lämmer nicht vor der 4.-6. Lebenswoche und besser erst in der 6.-8. Lebenswoche geimpft werden. Sofern die Tiere als Lämmer grundimmunisiert wurden, erfolgt eine jährliche Wiederholungs-impfung ca. 5-6 Wochen vor der Lammung. Vor spezifischen Risikosituationen, wie z.B. dem Umtrieb auf Weiden mit sehr protein- und energiereichem Futter sollte eine zusätzliche Impfung insbesondere von älteren Lämmern und jungen Zuchttieren erwogen werden. (Siehe auch Abschnitt D.1 Clostridiose)

Coxiellose

Durch die Impfung gegen Coxiellose kann in Ziegen und Schafen die Erregerausscheidung deutlich reduziert werden. Zum Schutz vor Humaninfektionen sollte bei einem klinischen Verdacht, vor allem aber in Betrieben mit erhöhtem Publikumsverkehr (z.B. Ferien auf dem Bauernhof, Besuche von Kindergärten, Beschicken von Märkten, Weiden an oder in Wohngebieten, Schauen, Schau-Scheren etc.) entsprechend den Empfehlungen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für hygienische Anforderungen  an das Halten von Wiederkäuern, kurz Hygieneleitlinie, regelmäßig der Coxiellose-Status überprüft und eine entsprechende Risikobewertung vorgenommen werden. Bei nachgewiesener Erregerausscheidung wird die Herdenimmunisierung zum Schutz vor Humaninfektionen empfohlen. (Siehe auch Abschnitt D.1 Coxiellose)

Mastitis

In Betrieben auf, in denen Lämmer Gelegenheit haben, bei der Mutter zu trinken, kann Mannheimia haemolytica Verluste durch von diesem Erreger verursachte Mastitiden hervorufen. Die klinische Erfahrung zeigt, dass in Problembeständen die Impfung gegen M. haemolytica die Probleme verringern kann. In Deutschland ist ein Mastitis-Impfstoff zugelassen, der Ganzzellantigene von Staphylococcus aureus enthält. Laut Indikation soll die Impfung das Auftreten subklinischer Mastitiden, die durch S. aureus, und koagulasenegative Staphylokokken (bei Ziegen) verursacht sind, reduzieren. Nach erfolgtem Erregernachweis kann die Bestandssanierung auf Basis einer Optimierung der Haltung, der Fütterung und des Hygienemanagements durch die Impfung begleitet werden.

Maul- und Klauenseuche

Es gilt ein generelles Impfverbot. Im Seuchenfall kann allerdings die zuständige Behörde eine Impfung in Form einer Not-(Suppressivmpfung mit dem Ziel die geimpften Tiere nach diener bestimmten Zeit nach der Imfung zu töten) oder Schutzimpfung (Impfung mit dem Ziel, die geimpften Tiere weiter zu nutzen) anordnen.

Moderhinke

Impfungen gegen Moderhinke reichen als alleinige Sanierungsmaßnahme nicht aus. Eine konsequente Behandlung, Klauenpflege und das Aussondern besonders betroffener Tiere ist unerläßlich. Der Impfstoff verursacht regelmäßig abszedierende Lokalreaktionen und sollte streng subkutan im seitlichen Halsbereich angewendet werden (Siehe auch Abschnitt  D.1 Moderhinke).

Pasteurellose

Es steht ein Impfstoff für Schafe zur Verfügung, der neben Clostridien- auch Komponenten von Mannheimia haemolytica und Bibersteinia trehalosi enthält. In Beständen, in denen die genannten Erreger nachgewiesenermaßen Probleme verursachen, kann ein Einsatz der Kombinationsvakzine beitragen, wirtschaftliche Verluste zu reduzieren. (Siehe auch Abschnitt D.1 Pasteurellose)

Salmonellenabort

Salmonella Abortusovis ist eine an kleine Wiederkäuer adaptierte Salmonellenart, die septikämische Allgemeininfektionen verursacht. Die Erkrankung ist meldepflichtig. Nach Infektion kommt es bei tragenden Tieren häufig zum Verlammen, typischerweise im 4. oder 5. Monat der Trächtigkeit. Vor allem aus Süddeutschland gibt es Berichte über sporadische Ausbrüche. Seit Kurzem ist in Deutschland eine inaktivierte Kombinationsvakzine zugelassen, die eine S. Abortusovis und eine C. abortus-Komponente enthält. Eine Vakzine kann während eines auflaufenden Seuchengeschehens eingesetzt werden, um weitere Aborte zu verhindern. Im letzten Monat der Trächtigkeit sollten die Tiere nicht mehr geimpft werden. 

Schmallenbergvirus-Infektionen

Das Schmallenbergvirus verursachte in den Jahren 2012-13 einen fulminanten ersten Seuchenzug. In den Jahren danach wurde es in Deutschland nur noch vereinzelt nachgewiesen, da sich möglicherweise aufgrund der natürlichen Durchseuchung ein gewisser Herdenschutz ausgebildet hatte. In den vergangenen Jahren wurden das Virus wieder vermehrt nachgewiesen. Damit zeichnet sich in Abhängigkeit von der Remontierung immunologisch naiver Zutreter ein zyklisches Infektionsgeschehen auf niedrigem Niveau ab. Es ist ein adjuvantierter Inaktivatimpfstoff zugelassen. Gerade in Phasen seltener Virusnachweise sollte erwogen werden, Zutreter vor der Belegung einmal grundzuimmunisieren.