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Impftabelle

C. Rinder

C. 3 Rindermast

In Mastbeständen geht aufgrund der zahlreichen Herkünfte und des geringen Alters der Kälber, das größte Risiko von Lungenerkrankungen aus. Die Grundimmunisierung gegen BRSV, PI3 und ggf. Mannheimia erfolgt in der Regel bei Ankunft im aufnehmenden Betrieb mit einer Auffrischung 3–4 Wochen später. Es wird aber empfohlen, diese Impfungen bereits im Herkunftsbetrieb vor dem Verbringen durchzuführen. Eine Wiederholungsimpfung sollte nach der Umstallung im Mastbestand erfolgen. Dabei werden bei der Grundimmunisierung zur Einstallung Impfstoffe bevorzugt, die intranasal verabreicht werden können. Zurzeit ist auch BVD in den Mastbeständen zumindest durch transient infizierte Kälber noch eine Gefahr.

Blauzungenkrankheit

Die StIKo Vet empfiehlt, empfängliche Wiederkäuer gegen BTV-4 und 8 zu immunisieren. (Siehe auch Abschnitt C.1 Blauzungenkrankheit)

Bovine Herpesvirus-Infektionen

Deutschland ist amtlich frei von Bovinem Herpesvirus Typ 1. Die Impfung ist mittlerweile in allen Bundesländern grundsätzlich verboten. In einer ausführlichen Stellungnahme hat die StIKo Vet diskutiert, in welchem Fall der Einsatz der Notimpfung aus Sicht der StIKo Vet sinnvoll sein kann.

Bovine Virusdiarrhoe

Derzeit gilt in Deutschland ein allgemeines Impfverbot gegen BVDV. Davon abweichend kann im Fall eines Ausbruchs die Impfung für eine begrenzte Zahl von Betrieben durch die zuständige Behörde gestattet werden. Diese ist unter Aufsicht der zuständigen Behörde durchzuführen und für jedes Tier zu dokumentieren, möglichst in der Datenbank HI-Tier. Im Ausbruchsfall kann auch in Mastbetrieben von dieser Möglichkeit nach Prüfung der Situation vor Ort Gebrauch gemacht werden. Bezüglich der tierseuchenrechtlichen Regelungen für diese Bestände bzw. Regionen sei auch auf die Hinweise zur Bovine Virusdiarrhoe in Abschnitt A1 und C verwiesen. Gleiches gilt für die Erwägungsgründe zu behördlich genehmigten Impfungen im Ausbruchfall.

Bronchopneumonie

Eine Einstallungsprophylaxe gegen die Enzootische Bronchopneumonie wird dringend empfohlen. Mit Ausnahme des intranasal zu verabreichenden PI3/ BRSV-Kominationsimpfstoffes werden alle diese Impfstoffe zweimal im Abstand von 3-5 Wochen verabreicht. Für Betriebe, in denen Mannheimia-Spezies nachweislich ein Problem darstellen, stehen zusätzlich Kombinations- oder Einzelimpfstoffe zur Verfügung, die Mannheimia haemolytica Komponenten enthalten. Ggf. steht bei einem entsprechenden Erregernachweis auch ein Kombinationsimpfstoff zur Verfügung, der eine Histophilus-somni-Komponente enthält.

Clostridiosen

Eine Impfung gegen Clostridieninfektionen kann zeitlich begrenzt in Betrieben erforderlich sein, in denen klinische Anzeichen aufgetreten sind, die für Infektionen und Intoxikationen, verursacht durch Clostridium perfringens, Clostridium septicum, Clostridium sordellii und Clostridium haemolyticum sprechen. Es wird die Verwendung eines Impfstoffes empfohlen, der ein möglichst breites Spektrum an Clostridien abdeckt. Parallel dazu sollten durch Optimierung der Fütterungs- und Haltungshygiene mögliche Ursachen bzw. prädisponierende Faktoren für die Clostidieninfektionen beseitigt werden.

Leptospirose

Eine Impfung gegen Leptospirose ist allenfalls bei aus den USA oder UK importierten Tieren zu erwägen. In Deutschland spielt die Leptospirose in Mastherden eine untergeordnete Rolle. Im Bedarfsfall ist ein Impfstoff gegen L. borgpetersenii Serovar Hardjo in Deutschland zugelassen.

Maul- und Klauenseuche

Es gilt ein generelles Impfverbot. Im Seuchenfall kann allerdings die zuständige Behörde eine Impfung in Form einer Not- (Suppressivmpfung mit dem Ziel die geimpften Tiere nach diener bestimmten Zeit nach der Imfung zu töten) oder Schutzimpfung (Impfung mit dem Ziel, die geimpften Tiere weiter zu nutzen) anordnen.

Trichophytie

In Beständen mit einer klinisch erkennbaren Infektion mit Trichophyton verrucosum wird empfohlen, die gesamte Herde zweimal im Abstand von 10-14 Tagen zu impfen. In den Folgejahren sind Zukäufe ebenfalls zweimal im Abstand von 10-14 Tagen zu impfen.