D. 3 Intensive Milchbetriebe (Schaf und Ziege)
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Übersicht über zugelassene Impfstoffe für Schafe und Ziegen (PEI)
Blauzungenkrankheit
Zur Vermeidung von Schäden und Leiden bei empfänglichen Wiederkäuern und um geimpfte Tiere aus Restriktionszonen verbringen zu können hat die StIKo Vet in einer im Januar 2019 aktualisierten Stellungnahme die Empfehlung wiederholt, empfängliche Wiederkäuer gegen BTV-8 und ggf. 4 zu immunisieren.
Chlamydiose
Der Aufbau einer Herdenimmunität gegen Chlamydia abortus durch die Impfung der Zutreter ist unabhängig von akuten Verlammungen zu empfehlen. Dazu ist eine einmalige Impfung der zur Remontierung vorgesehenen Jungschafe vor der Belegung ausreichend.
Clostridiose
Aufgrund des breiten Spektrums der verfügbaren polyvalenten Vakzine ist ein lückenloser Schutz der gesamten Herde gegen Clostridieninfektionen zu empfehlen. Verluste durch Enterotoxämien betreffen v.a. frohwüchsige Tiere bei leistungsorientierter Fütterung. Bei der Jungtierimpfung ist eine strenge Beachtung des Impfalters (6. – 8. Wochen p.n.) unumgänglich, auch wenn mit der Impfung kleiner Gruppen zu unterschiedlichen Terminen ein erheblicher logistischer Aufwand verbunden ist. Wiederholungsimpfungen werden bei ausgewachsenen Tieren 5-6 Wochen ante partum durchgeführt. Aufgrund ihrer größeren Empfindlichkeit gegenüber Clostridien-Toxinen, im Vergleich zum Schaf kommen bei Ziegen neben plötzlichen Futterwechseln, weitere Risiken, wie Brunst, Lammung und Umgruppierungen mit damit verbundenen Rangordnungskämpfen hinzu.
Die Impfung gegen Clostridiosen erscheint in der Mehrzahl unserer Betriebe indiziert. Je intensiver die Tiere gehalten und gefüttert werden, umso höher ist das Risiko für Clostridiosen einzuschätzen. Die Empfehlung, eine Herde durch Impfung lückenlos zu schützen, kann insbesondere bei intensiv geführten Milchziegenbetrieben (für diese Tierart ist kein Clostridien-Impfstoff zugelassen) bedeuten, dass Impfungen gegen Clostridiosen bis zu drei Mal jährlich notwendig sein können, und zwar 8-2 Wochen vor der Lammung, vor der Umstallung auf Weide oder Grasfütterung im Stall im Frühjahr und vor der Deckzeit. (Siehe auch Abschnitt D.1 Clostridiose)
Coxiellose
Durch die Impfung gegen Coxiellose kann in Ziegen und Schafen die Erregerausscheidung deutlich reduziert werden. Zum Schutz vor Humaninfektionen sollte bei einem klinischen Verdacht, vor allem aber in Betrieben mit erhöhtem Publikumsverkehr (z.B. Ferien auf dem Bauernhof, Besuche von Kindergärten, Beschicken von Märkten, Weiden an oder in Wohngebieten, Schauen, Schau-Scheren etc.) entsprechend den Empfehlungen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für hygienische Anforderungen an das Halten von Wiederkäuern, kurz Hygieneleitlinie, regelmäßig der Coxiellose-Status überprüft und eine entsprechende Risikobewertung vorgenommen werden. Bei nachgewiesener Erregerausscheidung wird die Herdenimmunisierung zum Schutz vor Humaninfektionen empfohlen. (Siehe auch Abschnitt D.1 Coxiellose)
Mastitis
In Betrieben auf, in denen Lämmer Gelegenheit haben, bei der Mutter zu trinken, kann Mannheimia haemolytica Verluste durch von diesem Erreger verursachte Mastitiden hervorufen. Die klinische Erfahrung zeigt, dass in Problembeständen die Impfung gegen M. haemolytica die Probleme verringern kann. In Ziegenbeständen, die dazu übergegangen sind durchzumelken, tritt der Erreger nicht im Zusammenhang von Mastitiden auf. Es ist in Deutschland ein Mastitis-Impfstoff zugelassen, der Ganzzellantigene von Staphylococcus aureus enthält. Laut Indikation soll die Impfung das Auftreten subklinischer Mastitiden, die durch S. aureus, und koagulasenegative Staphylokokken (bei Ziegen) verursacht sind, reduzieren. Nach erfolgtem Erregernachweis kann die Bestandssanierung auf Basis einer Optimierung der Melktechnik, der Haltung, der Fütterung und des Hygienemanagements durch die Impfung begleitet werden.
Maul- und Klauenseuche
Es gilt ein generelles Impfverbot. Im Seuchenfall kann allerdings die zuständige Behörde eine Impfung in Form einer Not-(Suppressivmpfung mit dem Ziel die geimpften Tiere nach diener bestimmten Zeit nach der Imfung zu töten) oder Schutzimpfung (Impfung mit dem Ziel, die geimpften Tiere weiter zu nutzen) anordnen.
Mastitis
Derzeit ist in Deutschland ein Mastitis-Impfstoff zugelassen, der Ganzzellantigene von Staphylococcus aureus und Escherichia coli enthält. Laut Indikation soll die Impfung das Auftreten subklinischer Mastitiden und die klinische Ausprägung von klinischen Mastitiden, die durch S. aureus, E. coli und coliforme Bakterien oder koagulasenegative Staphylokokken verursacht sind, reduzieren. Nach erfolgtem Erregernachweis kann die Bestandssanierung auf Basis einer Optimierung der Haltung, der Fütterung und des Hygienemanagements durch die Impfung begleitet werden.
Maul- und Klauenseuche
Es gilt ein generelles Impfverbot. Im Seuchenfall kann allerdings die zuständige Behörde eine Impfung in Form einer Not- (Suppressivmpfung mit dem Ziel die geimpften Tiere nach diener bestimmten Zeit nach der Imfung zu töten) oder Schutzimpfung (Impfung mit dem Ziel, die geimpften Tiere weiter zu nutzen) anordnen.
Moderhinke
Impfungen gegen Moderhinke reichen als alleinige Sanierungsmaßnahme nicht aus. Eine konsequente Behandlung und das Aussondern besonders betroffener Tiere ist unerläßlich. Der Impfstoff verursacht regelmäßig abszedierende Lokalreaktionen und sollte streng subkutan im seitlichen Halsbereich angewendet werden.
Pasteurellose
Es steht ein Impfstoff für Schafe zur Verfügung, der neben Clostridien- auch Komponenten von Mannheimia haemolytica und Bibersteinia trehalosi enthält. In Beständen, in denen die genannten Erreger nachgewiesenermaßen Probleme verursachen, ist der Einsatz der Kombinationsvakzine zu empfehlen.
Salmonellenabort
Salmonella Abortusovis ist eine an kleine Wiederkäuer adaptierte Salmonellenart, die septikämische Allgemeininfektionen verursacht. Die Erkrankung ist meldepflichtig. Nach Infektion kommt es bei tragenden Tieren häufig zum Verlammen, typischerweise im 4. oder 5. Monat der Trächtigkeit. Vor allem aus Süddeutschland gibt es Berichte über sporadische Ausbrüche. Seit Kurzem ist in Deutschland eine inaktivierte Kombinationsvakzine zugelassen, die eine S. Abortusovis und eine C. abortus-Komponente enthält. Eine Vakzine kann während eines auflaufenden Seuchengeschehens eingesetzt werden, um weitere Aborte zu verhindern. Im letzten Monat der Trächtigkeit sollten die Tiere nicht mehr geimpft werden.
Schmallenbergvirus-Infektionen
Das Schmallenbergvirus verursachte in den Jahren 2012-13 einen fulminanten ersten Seuchenzug. In den Jahren danach wurde es in Deutschland nur noch vereinzelt nachgewiesen, da sich möglicherweise aufgrund der natürlichen Durchseuchung ein gewisser Herdenschutz ausgebildet hatte. In den vergangenen Jahren wurden das Virus wieder vermehrt nachgewiesen. Damit zeichnet sich in Abhängigkeit von der Remontierung immunologisch naiver Zutreter ein zyklisches Infektionsgeschehen ab. Es ist ein adjuvantierter Inaktivatimpfstoff zugelassen. Gerade in Phasen seltener Virusnachweise sollte erwogen werden, Zutreter vor der Belegung einmal grundzuimmunisieren.