Direkt zur Hauptnavigation springen Direkt zum Inhalt springen Jump to sub navigation

 

Impftabelle

C. Rinder

C. 2 Mutterkuhhaltung

Die Mutterkuhhaltung ist eine Produktionsrichtung zur Erzeugung von Fressern für die Rindermast. Sie wird in erster Linie, aber nicht ausschließlich, mit Fleischrinderrassen durchgeführt und ist gekennzeichnet von der Aufzucht der Kälber durch Säugen an der Mutter. Diese Haltungsform ist geprägt von einer hohen Vielfalt hinsichtlich der Herdengröße, der Intensität bzw. Extensiät der Produktion, der Rassen, der Verfügbarkeit eines Stalles, dem Zeitpunkt der Kalbung (z.B. Winterkalbung im Stall oder Frühjahr-/Sommerkalbung auf der Weide, bzw. ganzjährige Kalbung), Belegung der Muttertiere durch natürlichen Deckakt oder künstliche Besamung, Zukäufe, Kontakt zu Rindern anderer Betriebe.

Diese Faktoren determinieren die Erfordernisse an prophylaktische Impfungen im Bestand, sofern diese nicht Bestandteil von Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung sind. Grundsätzlich gilt, dass die Notwendigkeit einer Impfprophylaxe in erster Linie vom Infektionsdruck hinsichtlich eines Erregers in der Herde und der erwarteten Schadwirkung der Infektion abhängt. Der Infektionsdruck wird wesentlich durch die oben genannten Faktoren mitbestimmt. In der Regel ist er größer bei großen Herden, intensiver Haltung und Winterkalbung im Stall. 

Blauzungenkrankheit

Die StIKo Vet hat in einer im Januar 2019 aktualisierten Stellungnahme empfohlen, empfängliche Wiederkäuer gegen BTV-4 und 8 zu immunisieren (siehe auch C.1 Blauzungenkrankheit).

Nach oben

Bovine Herpesvirus-Infektionen

Deutschland ist amtlich frei von Bovinem Herpesvirus Typ 1. Die Impfung ist mittlerweile in allen Bundesländern grundsätzlich verboten. In einer ausführlichen Stellungnahme hat die StIKo Vet diskutiert, in welchem Fall der Einsatz der Notimpfung aus Sicht der StIKo Vet sinnvoll sein kann. 

Nach oben

Bovine Virusdiarrhoe

Mit In-Kraft-Treten des EU-Tiergesundheitsrechtsaktes am 21. April 2021 besteht für Mitgliedsstaaten oder Zonen, welche den Status „Frei von Boviner Virus Diarrhoe“ anstreben, das Erfordernis, ein Impfverbot zu erlassen. Die meisten Bundesländer haben sich darauf verständigt, den Antrag auf Anerkennung des Status „BVD-frei“ zu stellen. Damit ist ab Dezember 2020 in diesen Bundesländern ein allgemeines Impfverbot gegen BVDV zu erwarten. Davon abweichend kann im Fall eines Ausbruchs die Impfung für eine begrenzte Zahl von Betrieben durch die zuständige Behörde gestattet werden. Diese ist unter Aufsicht der zuständigen Behörde durchzuführen und für jedes Tier zu dokumentieren, möglichst in der Datenbank HI-Tier. Im Ausbruchsfall sollte in Milchviehbetrieben von dieser Möglichkeit nach Prüfung der Situation vor Ort Gebrauch gemacht werden. (Siehe auch Abschnitt C.1 Bovine Virus Diarrhoe)

Nach oben

Bronchopneumonie

Die Enzootische Bronchopneumonie (EBP) ist ausschließlich eine Kälber- und Jungtiererkrankung. Gerade in großen Betrieben mit Winterkalbung im Stall sollten die Jungtiere ab der 2. Lebenswoche gegen die an der EBP beteiligten Erreger immunsiert werden. Es stehen Impfstoffe zur Verfügung, die nur BRSV- und PI3V-Komponenten enthalten. Da diese Viren eine entscheidende Vorschädigung der Schleimhäute des Respirationstraktes verursachen und damit bakteriellen Sekundärkeimen den Weg bereiten, kann durch die Verwendung dieser Impfstoffe ein Großteil der Problematik verhindert werden. Für Betriebe, in denen Mannheimia-Spezies nachweislich ein Problem darstellen, stehen zusätzlich Kombinations- oder Einzelimpfstoffe zur Verfügung, die Mannheimia haemolytica-Komponenten enthalten.

Nach oben

Clostridiosen

Eine Impfung gegen Clostridieninfektionen kann zeitlich begrenzt in Mutterkuhherden erforderlich sein, in denen klinische Anzeichen aufgetreten sind, die für Infektionen und Intoxikationen, verursacht durch Clostridium perfringens, Clostridium septicum, Clostridium sordellii und Clostridium haemolyticum sprechen. Es wird die Verwendung eines Impfstoffes empfohlen, der ein möglichst breites Spektrum an Clostridien abdeckt. Parallel dazu sollten durch Optimierung der Fütterungs- und Haltungshygiene mögliche Ursachen bzw. prädisponierende Faktoren für die Clostidieninfektionen beseitigt werden.

In den letzten zwanzig Jahren traten Fälle von Rauschbrand sporadisch im Alpenvorland, in Schleswig-Holstein und entlang der niedersächsischen Nordseeküste auf. In endemischen Gebieten wird die Impfung gegen Rauschbrand empfohlen.

Nach oben

Coxiellose

Coxiella burnetii kann Aborte und wirtschaftlich bedeutsame Reproduktionsstörungen bei Rindern verursachen. Zudem ist aufgrund der Übertragungsgefahr auf den Menschen vermehrtes Augenmerk auf die Kontrolle der Coxiellose zu richten. Bei klinischem Verdacht auf Coxiellose (z.B. bei gehäuften Aborten, Früh- und Totgeburten, lebensschwache Kälber) sollte entsprechend den Empfehlungen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für hygienische Anforderungen an das Halten von Wiederkäuern, kurz Hygieneleitlinie, der Coxiellose-Status überprüft werden. Der Nachweis kann durch eine bakteriologische oder molekularbiologische (PCR) Untersuchung von z.B. Abortsubstraten, Eihäuten und Scheidentupfern, oder serologisch erfolgen. Als Bestandteil einer langfristig angelegten Kontrollstrategie kann in infizierten Betrieben die aktive Immunisierung von Färsen vor dem ersten Belegen erwogen werden. Der Impfschutz sollte vor der Eingliederung des Deckbullen, bzw. vor der Besamung aufgebaut sein. (siehe auch Abschnitt C.1 Coxiellose)

Nach oben

Leptospirose

Eine Impfung gegen Leptospirose ist allenfalls bei aus den USA oder UK importierten Tieren zu erwägen. In Deutschland spielt die Leptospirose in Mutterkuhherden eine untergeordnete Rolle. Im Bedarfsfall ist ein Impfstoff gegen Leptospira borgpetersenii Serovar Hardjo in Deutschland zugelassen.

Nach oben

Maul- und Klauenseuche

Es gilt ein generelles Impfverbot. Im Seuchenfall kann allerdings die zuständige Behörde eine Impfung in Form einer Not- (Suppressivmpfung mit dem Ziel die geimpften Tiere nach diener bestimmten Zeit nach der Imfung zu töten) oder Schutzimpfung (Impfung mit dem Ziel, die geimpften Tiere weiter zu nutzen) anordnen.

Nach oben

Neugeborenen-Diarrhoe

Wie im Fall der Bronchopneumonie auch kann die Neugeborenen-Diarrhoe gerade in intensiven Mutterkuhbeständen zum Problem werden. Prophylaktisch wird in solchen Beständen eine Impfung der Färsen und Kühe 6 und 3 Wochen vor dem berechneten Kalbetermin empfohlen. Bei Belegung der Muttertiere mit natürlichem Deckakt wird trotz der Unsicherheit bei der Ermittlung des wahrscheinlichen Kalbetermins eine Impfung zu Ende der Trächtigkeit empfohlen. Wenn der Abkalbetermin gar nicht abgeschätzt werden kann, kann die Impfung nicht fachgerecht durchgeführt werden und sollte daher unterbleiben. Bei der Bewertung von E. coli-Nachweisen in Kotproben erkrankter Kälber ist das Vorhandensein von Virulenzfaktoren unbedingt zu berücksichtigen. Obwohl sie in breitem Umfang eingesetzt werden, gibt es keine eindeutigen Hinweise, dass bestandsspezifische gegenüber zugelassenen Impfstoffen Vorteile bieten.

Nach oben

Salmonellose

Gegenwärtig ist in Deutschland ein Lebendimpfstoff und ein adjuvantierter Inaktivatimpfstoff auf Basis von S. Typhimurium sowie ein Lebendimpfstoff auf Basis von S. Dublin zur Anwendung beim Rind zugelassen. Durch eine Impfung lässt sich die klinische Ausprägung einer Salmonellose und die Mortalität bei dieser Serovar reduzieren. Auch kommt es zu einer verringerten Erregerausscheidung. Eine Erregerfreiheit, insbesondere bei persistent-infizierten Tieren, lässt sich durch die Impfung nicht erreichen. Der Lebendimpfstoff induziert eine belastbarere Immunität im Vergleich zu Inaktivatimpfstoffen. Aufgrund der besonderen Vormagenfunktion können die oral anzuwendenden Lebendimpfstoffe allerdings nur an Kälber bis zu einem Alter von sechs Wochen verabreicht werden.

Im Ausbruchsfall besteht Anzeigepflicht. Es ist die Infektionsquelle zu ermitteln und erkrankte, infizierte Tiere sind ab-, bzw. auszusondern. Zur Vermeidung wirtschaftlicher Verluste ist der Einsatz der Impfung als begleitende Maßnahme sinnvoll. Alle Tiere eines Bestandes oder der betreffenden Altergruppe sollten geimpft werden. Aufgrund einer Firmenübernahme ist es fraglich, welche der Impfstoffe in Zukunft verfügbar bleiben werden. Bei dauerhafter Nichtverfügbarkeit kann im Ausbruchsfall der Einsatz eines bestandsspezifischen Impfstoffes erwogen werden.

Nach oben

Schmallenbergvirus-Infektionen

Das Schmallenbergvirus verursachte in den Jahren 2012-13 einen fulminanten ersten Seuchenzug. In den Jahren danach wurde es in Deutschland nur noch vereinzelt nachgewiesen, da sich möglicherweise aufgrund der natürlichen Durchseuchung ein gewisser Herdenschutz ausgebildet hatte. In den vergangenen Jahren wurde das Virus wieder vermehrt nachgewiesen. Damit zeichnet sich in Abhängigkeit von der Remontierung immunologisch naiver Rinder ein zyklisches Infektionsgeschehen auf niedrigem Niveau ab. Es ist ein adjuvantierter Inaktivatimpfstoff zugelassen. Gerade in Phasen seltener Virusnachweise sollte erwogen werden, immunologisch naive Färsen vor der Belegung einmal grundzuimmunisieren.

Nach oben

Trichophytie

Derzeit ist eine Reihe von Impfstoffen gegen Trichophytie zugelassen. Zur therapeutischen Anwendung in betroffenen Beständen wird empfohlen, die gesamte Herde zweimal im Abstand von 10-14 Tagen zu impfen. Wiederholungsimpfungen und Nachimmunisierungen von Zukäufen oder Nachzucht werden nach Maßgabe des Zulassungsinhabers empfohlen. Die Trichophytie ist eine Zoonose. Eine Impfung mit dem Ziel der Bestandssanierung verspricht nur dann Erfolg, wenn die Impfmaßnahmen konsequent und längerfristig durchgeführt und durch entsprechende Hygienemaßnahmen begleitet werden.

Nach oben