Direkt zur Hauptnavigation springen Direkt zum Inhalt springen Jump to sub navigation

 

Aktuelles von der StIKo Vet

Stellungnahme zu Impfkomplikationen bei Pferden

Pferd Kurzmitteilung

Seit dem 01.01.2023 müssen Pferde, die an Pferdeleistungsschauen der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e.V. (FN) teilnehmen, über einen gültigen Impfschutz gegen das Equine Herpesvirus vom Typ-1(EHV-1) verfügen. Mit der Entscheidung zieht die FN die Konsequenz aus dem gravierenden EHV-1-Ausbruch, der sich im Februar 2021 bei einem internationalen Reitturnier in Valencia ereignet hatte. Bereits vor Einführung der Pflichtimpfung durch die FN ist nach dem Ausbruch in Valencia die Nachfrage nach EHV-1-Impfungen sprunghaft angestiegen. Dennoch wird seit Einführung der Pflichtimpfung gegen EHV-1 von Pferdebesitzern und zum Teil von Tierärzten die Sorge geäußert, dass es dadurch zu einer Zunahme von Impfkomplikationenkommen könnte. Mit der hier vorliegenden Stellungnahme möchte die StIKo Vet die geringe Anzahl an tatsächlich auftretenden und gemeldeten Fällen einordnen und Empfehlungen geben, wie mit den selten auftretenden, echten Impfkomplikationen umgegangen werden kann.

Impfreaktionen können Begleiterscheinungen der physiologischen Immunantwort auf eine Impfung sein. Sie können eine Schwellung und Druckempfindlichkeit an der Injektionsstelle und milde klinische Veränderungen wie Abgeschlagenheit und eine leichte Erhöhung der Körpertemperatur zur Folge haben. Impfkomplikationen (syn. Unverträglichkeitsreaktionen oder unerwünschte Impfwirkungen) gehen über das normale Maß einer Impfreaktion hinaus. Sie treten sehr selten auf und können sich in schweren Lokalreaktionen, wie z.B. Abszessen, oder anaphylaktischen Reaktionen äußern. Zur Vermeidung von Impfkomplikationen werden ausschließlich gesunde Pferde geimpft. Wiederholt auftretenden Impfkomplikationen kann durch Produktwechsel und ein vorausschauendes Management von Wiederholungsimpfungen vorgebeugt werden. Entzündungshemmende Medikamente können die gewünschte Immunantwort nachteilig beeinflussen. Sie sollten daher nicht generell vor oder zeitgleich mit einer Impfung, sondern allenfalls zur Behandlung von Impfkomplikationen nach einer Impfung verabreicht werden.

Um die Wirksamkeit und Verträglichkeit von Impfstoffen sicher bewerten zu können, ist es unerlässlich, dass Impfkomplikationen nach Impfungen zeitnah an die zuständige Behörde gemeldet werden.