Deutschland ist gemäß der Richtlinie EU 64/432 anerkannt frei von Infektionen mit dem Bovinen Herpesvirus 1 (BHV1). Deshalb ist die prophylaktische Impfung gegen BHV1 im gesamten Bundesgebiet grundsätzlich verboten. Im Ausbruchsfall kann die zuständige Behörde Notimpfungen anordnen, wenn dies aus Gründen der Seuchenbekämpfung erforderlich ist.
Aus Sicht der StIKo Vet sollte dies nur nach sorgfältiger Abwägung der gegebenen Umstände erfolgen. Geimpfte Tiere sollten nur für eine begrenzte Zeit und unter hohen Biosicherheitsstandards in den Beständen gehalten werden. Anhand von Beispielszenarien wird diskutiert, in welchem Fall der Einsatz der Notimpfung aus Sicht der StIKo Vet sinnvoll sein kann.