Besitzer von Hühnern oder Puten sind gesetzlich verpflichtet, alle ihre Tiere gegen die Newcastle-Krankheit impfen zu lassen. Es stehen dafür verschiedene Lebend- und Inaktivatimpfstoffe zur Verfügung. Die Lebendimpfstoffe können über das Trinkwasser, Augentropfen oder als Aerosolspray verabreicht werden. Sie haben nur eine begrenzte Wirksamkeitsdauer und sind entsprechend der Herstellerangaben wiederholt zu applizieren. Inaktivatimpfstoffe werden als Wiederholungsimpfung nach Grundimmunisierung mit einem Lebendimpfstoff per injectionem verabreicht. Mögliche Impfschemata sind im Text beschrieben.
Seit April 2020 dürfen Lebendimpfstoffe gegen die Newcastle-Krankheit, die über das Trinkwasser verabreicht werden können, auch an nicht-gewerbliche und nicht-berufsmäßige Halter (Hobbyhalter) abgegeben werden. Im Fall einer Abgabe von Lebendimpfstoffen muss eine regelmäßige Bestandsbetreuung durch den abgebenden Tierarzt gewährleistet werden. Da es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche handelt, sollen auch bei der Anwendung im Hobbybereich grundsätzlich die Vorgaben der Gebrauchsinformation beachtet werden.
Stellungnahme zur ND-Pflichtimpfung von Geflügel in Hobbyhaltung
Geflügel