Unter bestimmten Voraussetzungen kann es zur Bewahrung des Lebens und der Gesundheit von Tier und Mensch im Einzelfall erforderlich sein, ein immunologisches Tierarzneimittel abweichend von den Vorgaben der Packungsbeilage anzuwenden oder umzuwidmen. Entsprechend den Ausführungen der vorliegenden Stellungnahme unterstützt die StIKo Vet solche Anwendung ausdrücklich.
Die nicht-zulassungskonforme Anwendung eines Tierarzneimittels erfolgt in Eigenverantwortung des Tierarztes. Das kann haftungsrechtliche Fragen zur Folge haben. In der vorliegenden Stellungnahme werden haftungsrechtlichen Risiken diskutiert, die aus Sicht der StIKo Vet zu beachten sind. Damit sollen mögliche rechtliche Argumentationslinien aufgezeigt werden. Einer umfänglichen Rechtsberatung im Streitfall oder gar einer gerichtlichen Klärung kann damit nicht vorgegriffen werden.