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Aktuelles von der StIKo Vet

Tollwut in Rheinland-Pfalz aufgetreten

Kleintier Kurzmitteilung

Am 16.2.2026 informierte das Landratsamt des Rhein-Pfalz-Kreises über die Tollwutfeststellung bei einem Hund, der im November von Russland nach Deutschland verbracht worden war.

Laut Papieren war der Hund korrekt gekennzeichnet, geimpft, verfügte über einen ausreichenden Antikörpertiter und die erforderliche Wartezeit von drei Monaten nach der Bestimmung des Antikörpertiters war eingehalten worden. Bei der Obduktion wurde allerdings festgestellt, dass das angegebene Alter nicht mit dem Zahnbefund übereinstimmte. Es besteht daher der Verdacht, dass die Begleitpapiere falsche Angaben enthielten und der Hund damit illegal importiert worden war. Der Hund zeigte neurologische Auffälligkeiten und wurde unter dem Verdacht der Aufnahme eines Fremdkörpers operiert. Nachdem die Auffälligkeiten sich fortsetzten, wurde der Hund durch das Veterinäramt in Quarantäne genommen, wo er nach kurzer Zeit spontan verendete. Bei der darauffolgenden Untersuchung wurde die Infektion mit dem Tollwutvirus festgestellt. Eine Katze, die während der wahrscheinlichen, infektiösen Phase mit dem Hund Kontakt hatte, musste euthanasiert werden. Kontaktpersonen wurde zu einer Postexpositionsprophylaxe (PEP) geraten. Der Hund stammte aus Russland und wurde über eine Internetplattform von einer russischen Organisation erworben. Er wurde mit anderen Hunden und Katzen transportiert, welche neben Deutschland für Österreich, Schweiz, Belgien und Frankreich bestimmt waren. Über das Schnellwarnsystem des Bundes und der Länder wurden alle Veterinärämter, in deren Zuständigkeitsgebiet die Tiere aus dem Transport gingen, informiert. 

Seit 2022 wird die Tollwutimpfung in der Leitlinie zur Impfung von Kleintieren nicht mehr als Core-Impfung geführt. In Deutschland, wo die Fuchstollwut seit zwanzig Jahren getilgt ist, wird damit nicht mehr dazu geraten, dass jeder Hund zu jeder Zeit gegen die Tollwut geschützt sein sollte. Die Impfung gilt aber nach wie vor als sicher in der Anwendung und schützt sicher vor einer Infektion mit dem Tollwutvirus. Sie wird daher weiterhin für Hunde empfohlen, die einem Expositionsrisiko ausgesetzt sind. Sie ist ohnehin für Hunde, Katzen und Frettchen vorgeschrieben, die auf grenzüberschreitende Reisen mitgeführt werden sollen. Innerhalb der EU und aus gelisteten Drittländern kann dies frühestens mit Vollendung der 15. Lebenswoche des Tieres erfolgen. Die StIKo Vet hat die Entscheidung, Tollwut nicht mehr als Core-Impfung zu führen, in einer ausführlichen Stellungnahme im Deutschen Tierärzteblatt damit begründet, dass Deutschland seit 2008 frei von Tollwut ist, und die sehr geringe Gefahr einer Exposition für Hunde, die sich ausschließlich in Deutschland aufhalten, die flächendeckende Impfung nicht mehr rechtfertigt. An dieser Einschätzung der StIKo Vet von 2021 ändert sich durch sporadische Tollwutfälle, die durch illegale Hundeimporte aus endemischen Regionen entstehen, nichts. Wie auch der aktuelle Fall aus Rheinland-Pfalz zeigt, lassen sich mögliche Kontakttiere in der Regel schnell identifizieren, und es ist in Europa durch solche Fälle bislang nie zu einem permanenten Eintrag in die Hunde- oder gar Fuchspopulation gekommen. Das größte Risiko besteht für die Personen, die mit den eingeführten Tieren bis zur Diagnose zum Teil engen Umgang haben. Dieses Risiko lässt sich durch die flächendeckende Impfung heimischer Hunde nicht reduzieren.

Die StIKo Vet sieht das Verbringen von Hunden aus Tollwut-endemischen Regionen, teils unter dem Deckmantel eines vermeintlichen „Tierschutzes“, sehr kritisch. Das Gros der häufig viel zu jungen Welpen, die nicht im Einklang mit den Importbestimmungen eingeführt und zum Verkauf angeboten werden, werden eigens dafür produziert. Häufig leiden diese Hunde an gastrointestinalen oder respiratorischen Erkrankungen (insbesondere Parvovirose, Endoparasitosen, seltener Staupe). Wenn die Tiere – sobald sie vom Käufer übernommen werden – klinisch erkranken, werden sie kurz nach Ankunft einem praktizierenden Kollegen vorgestellt. Hier ist erhöhte Aufmerksamkeit bei der Erfragung zur Herkunft des Tieres sowie eine kritische Durchsicht der mitgebrachten Impfdokumente geboten. Wenn offenkundige Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen erkennbar werden, sollten die neuen Besitzer auf die Problematik aufmerksam gemacht und aufgefordert werden, sich umgehend beim zuständigen Veterinäramt zu melden. Eklatante Verstöße müssen direkt beim Veterinäramt gemeldet werden. Wie der aktuelle Fall zeigt, sind Manipulationen der Impfdokumente kein Kavaliersdelikt, sondern können schwerwiegende Konsequenzen für Leib und Leben selbst unbeteiligter Personen haben. Beim Auftreten verdächtiger, zentralnervöser Störungen sollte in Verbindung mit einem einschlägigen Vorbericht bis zu sechs Monate nach der Einfuhr unbedingt an die Tollwut gedacht werden. In Einrichtungen, wie z.B. Tierarztpraxen oder -kliniken sowie Tierheimen und Tiernotstationen, die regelmäßig mit derartigen Importhunden konfrontiert sind, sollten aus Sicht der StIKo Vet die Mitarbeiter grundsätzlich gegen Tollwut geimpft werden.

bellender Hund

pixabay