A. 3 Frettchen
* Nur Tollwut geimpfte Heimtiere dürfen innergemeinschaftlich verbracht werden. Zudem sind gegen Tollwut geimpfte Tiere entsprechend der Tollwutverordnung bei einem Kontakt mit seuchenverdächtigen Tieren bessergestellt.
Jungtierimpfungen
Folgende Impfungen werden für das entsprechende Lebensalter empfohlen:
8 | Lebenswochen: | Staupe | |
12 | Lebenswochen: | Staupe |
Gegen Staupe werden jährliche Wiederholungsimpfungen empfohlen.
Staupe
Die Impfung gegen Staupe gilt beim Frettchen als Core-Vakzinierung, da Frettchen wie alle Marderartigen besonders empfänglich für das Staupevirus sind und eine entsprechend schwere Symptomatik entwickeln können. Aufgrund der hohen Empfänglichkeit ist die Verwendung der explizit für Frettchen und Nerze zugelassenen Impfstoffe wichtig. Historisch belegt ist die hohe Empfindlichkeit des nicht domestizierten, ausschließlich in Nordamerika wildlebenden Schwarzfußiltis (Mustela nigripes; engl.: black-footed ferret) für attenuierte Staupevirusstämme. Wenngleich Frettchen (Mustela putorius furo) diese hohe Empfänglichkeit offenbar nicht aufweisen, sollten Staupeimpfstoffe für Hunde bei Frettchen nicht eingesetzt werden. Speziell für Frettchen sind derzeit zwei Lebendimpfstoffe zugelassen, die ab einem Alter von 9 bzw. 10 Wochen eingesetzt werden können. Es hat sich gezeigt, dass die Nachkommen immunisierter Muttertiere bis zum Alter von 10 Wochen maternale Staupeantikörper aufweisen können, die sich nach der Impfung mit dem Lebendimpfstoff nachteilig auf die vollständige Ausbildung eines Schutzes vor Infektion mit dem Staupevirus auswirken. Bei vorzeitiger Impfung wird keine belastbare Immunität aufgebaut. Allerdings reagieren auch sehr junge Welpen ohne persistierende maternale Antikörper im Fall einer Impfung mit einer schwächeren Immunantwort als ältere, über 10 Wochen alte Welpen. Deshalb wird sowohl bei Nachkommen immunisierter Mütter als auch bei sehr jungen Tieren ohne maternale Antikörper eine zweite Impfung für die Grundimmunisierung benötigt. weitere Informationen
Tollwut
Eine Impfung gegen Tollwut gilt als Non-Core-Vakzinierung, da die terrestrische Tollwut in Deutschland getilgt ist. Das Frettchen ist, ebenso wie Hund und Katze, empfänglich für das Toll-wutvirus. Pathogenese, Klinik und Prophylaxe sind identisch mit denen bei Hund und Katze. Bei Frettchen, die nicht grenzüberschreitend reisen, kann grundsätzlich auf die Tollwutimpfung ver-zichtet werden. Gegen Tollwut-geimpfte Tiere sind aber nach der nationalen Tollwutverordnung bei einem Kontakt mit seuchenkranken oder seuchenverdächtigen Tieren bessergestellt. Zudem dürfen nur Tollwut geimpfte Tiere innergemeinschaftlich verbracht werden. Die Impfung entspre-chend der Herstellerangaben ab einem Lebensalter von 12 Wochen ist für die Besserstellung gemäß Tollwutverordnung ausreichend. Bei der Impfung ist auf die Verwendung eines speziell für Frettchen zugelassenen Impfstoffes zu achten. Einige länderspezifische Einreisebedingungen sehen den Nachweis eines Antikörpertiters von mindestens 0,5 IE/ml vor und bleiben davon unberührt. weitere Informationen