F. 2 Karpfen
Link
In Deutschland gibt es nur wenige, zur Anwendung bei Fischen zugelassene Impfstoffe. Diese sind unter folgendem link auf der Homepage des Paul-Ehrlich-Institutes aufgeführt (www.pei.de). Eine wesentlich umfangreichere Liste aller Fischimpfstoffe, die im innereuropäischen Ausland zur Anwendung an Fischen zugelassen sind, findet sich auf der Homepage des Zusammenschlusses der Europäischen Zulassungsbehörden, der Heads of Medicines Agencies (HMA) (www.hma.eu). Wenn für eine Indikation in Deutschland keine Impfstoffe verfügbar oder zugelassen sind, können nach Maßgabe des §11 (6) des Tiergesundheitsgesetzes im Ausland zugelassene Impfstoffe eingesetzt werden.
Carp-Edema-Virus-Infektion
Das Carp Edema Virus (CEV), ein Pockenvirus, infiziert Kiemenzellen von Karpfen und führt bei Speisekarpfen und Farbvarianten von Karpfen (Koi) zu ödematösen Veränderungen des Kiemengewebes. Betroffene Fische weisen eine Dunkelfärbung und Verschleimung der Haut, Enophthalmus und oft entzündliche Veränderungen in der Anusregion auf. Auffällig ist ein lethargisches Verhalten der betroffenen Fische, die oft auf einer Körperseite wie schlafend auf dem Grund des Teiches liegen. Anhand der Nukleotidsequenz des Gens, das für das p4a Capsid-Protein des Virus codiert, lassen sich zwei Genogruppen des Virus unterschieden: Isolate der Genogruppe I infizieren vor allem Speisekarpfen in Europa, Isolate der Genogruppe II vor allem Koi in Asien, Nord-Amerika und Europa sowie Speisekarpfen in Asien. Isolate der Genogruppe I weisen gegenüber europäischen Zuchtlinien von Speisekarpfen eine höhere Virulenz auf als Isolate der Genogruppe II, die vor allem Erkrankungen bei Koi verursachen. Der Eintrag des Virus in Fischpopulationen erfolgt durch sub-klinisch und klinisch infizierte Karpfen und Koi, ob weitere Cypriniden oder kontaminierte Gerätschaften und Wasser für die Verbreitung der Infektion eine Rolle spielen, ist nicht belegt. Da das Virus in der Zellkultur nicht angezüchtet werden kann, stehen keine Impfstoffe zur Verfügung.
Carp Erythrodermatitis
Die Erkrankung, die auch als Karpfenfurunkulose oder als „infektiöse Bauchwassersucht“ beschrieben wird, wird durch atypische Aeromonaden, Aeromonas salmonicida subsp., hervorgerufen. Leitbild der Erkrankung sind auffällige, in der Regel offene Geschwüre auf der Schleimhaut, die nicht selten von tiefen Erosionen begleitet werden. Auch Blutungen an der Flossenbasis, im Maul- oder Orbitabereich können auftreten. Nur in seltenen Fällen verläuft die Infektion systemisch. Die Morbidität kann sehr hoch sein, die Mortalität ist eher gering bis mittelgradig. Allerdings sind betroffene Fische als Lebensmittel und Besatzmaterial unverkäuflich. Damit kommt der Erkrankung eine hohe wirtschaftliche Bedeutung zu. Betroffen sind nicht nur Karpfen, sondern auch andere Cypriniden wie Goldfische, Karauschen sowie Flussbarsch u.a. Fischarten. Die Virulenz der atypischen Stämme von A. salmonicida subsp. wird in der Literatur sehr unterschiedlich angegeben. Die Erkrankung tritt vorzugsweise bei Wassertemperaturen über 12°C auf. Je höher die Wassertemperatur ist, desto deutlicher wird die Symptomatik. Ein Befall mit die Schleimhaut schädigenden Parasiten kann der Erkrankung zugrunde liegen. Insbesondere der Befall mit Karpfenläusen (Argulus foliacaeus) oder Fischegeln (Piscicola geometra) gilt als Eintrittspforte des Erregers. Die Erkrankung hat bei optimalen Bedingungen und entsprechender Hygienepraxis eine relativ gute Heilungstendenz. Kommerzielle Impfstoffe sind nicht verfügbar. Bestandsspezifische Impfstoffe, begleitet von einer guten Hygienepraxis, sind sehr gut geeignet, den Infektionsdruck zu verringern.
Koi-Herpesvirus-Infektion
Die Koi-Herpesvirus-Infektion der Karpfen (KHV-I) ist gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/1882 als Seuche der Kategorie E gelistet. In Deutschland ist der Verdacht des Ausbruchs der Fischseuche gemäß Fischseuchenverordnung anzeigepflichtig. Die Infektion, die durch das Cyprinid Herpesvirus 3 (CyHV-3) hervorgerufen wird, betrifft unter den karpfenartigen Fischen klinisch nur Karpfen aller Altersstufen, unabhängig davon, ob es sich um Farbvariationen des Karpfens (Koi) oder andere spezielle Zuchtformen handelt (Spiegel-, Zeilen- oder Schuppenkarpfen). Hauptkennzeichen der klinischen Erkrankung sind Anorexie, durch massive Veränderungen des Kiemengewebes bedingte Atemnot, Enophthalmus, Flossen- und Hautläsionen bis hin zur Schleimhautablösung sowie zentralnervöse Störungen. Das Virus wird nach bisherigem Kenntnisstand nur horizontal durch den direkten Kontakt der Fische oder über das Wasser übertragen. In Phasen der klinisch apparenten Infektion ist das Virus hoch kontagiös. Der Eintrag der Infektion erfolgt zumeist durch latent infizierte Fische über den Zukauf von Satzfischen, unkontrolliert ausgesetzte Zierfische sowie Prädatoren und Gerätschaften. Die Krankheit tritt gewöhnlich bei Wassertemperaturen zwischen 16 und 29 °C auf. Die Morbidität und Mortalität schwanken in Abhängigkeit von der Virulenz des Erregers, der Wassertemperatur sowie weiteren einwirkenden Stressoren und kann bis zu 100% erreichen. Die Impfung gegen das KHV ist gemäß Verordnung (EU) 2016/429 und seinen Delegierten und Durchführungsverordnungen für eine Seuche der Kategorie E keinen Restriktionen unterworfen. Allerdings stehen derzeit europaweit keine zugelassenen Impfstoffe gegen die KHV-I zur Verfügung.