Tollwut
Leitsymptome:
- variables 3-phasiges Krankheitsbild (Prodromal-, Exzitations- und Paralysestadium)
- bei Katzen eher die Form der „rasenden“ Wut
- Hydrophobie
CAVE: Anzeigepflicht; Zoonose!
Labordiagnostik:
- sichere Ausschluss einer Tollwut am lebenden seuchenverdächtigen Tier nicht möglich
- Nachweis des Erregers mittels Immunfluoreszenz oder RT-PCR in Gehirnmaterial
Ätiologie
Die Tollwut ist eine der ältesten und bekanntesten Zoonosen. Der Erreger gehört zur Familie der Rhabdoviridae und zum Genus Lyssavirus. Das Genus ist in mittlerweile achtzehn Spezies unterschieden. Neben dem klassischen Tollwutvirus, das zumindest in Europa ausschließlich terrestrisch lebende Wild- und Haussäugetiere infiziert, sind in Mitteleuropa bei Fledermäusen das European Bat Lyssavirus 1 und 2 (EBLV-1 und -2)sowie das Bokeloh Bat Lyssavirus beschrieben. In Westeuropa und dem Kaukasus sind darüberhinaus Infektionen mit dem Lleida Bat Lyssavirus (LLEBV) und dem Westcaucasian Bat Lyssavirus (WCBV) nachgewiesen worden. Die Tollwut ist in vielen Teilen der Welt verbreitet. Nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sterben weltweit jährlich rund 60000 Menschen an Tollwut, wobei von einer erheblichen Dunkelziffer, insbesondere in Asien und Afrika, ausgegangen werden kann. In manchen Ländern (z. B. USA) spielt die Katze inzwischen eine größere Rolle in der Übertragung auf den Menschen als der Hund.
Die Tollwut ist eine nach dem Tiergesundheitsgesetz anzeigepflichtige Tierseuche und eine gefährliche Zoonose. Eine Infektion des Menschen endet fast ausnahmslos tödlich. Deutschland ist seit 2008 gemäß den Kriterien der Weltorganisation für Tiergesundheit (Office Internationale des Epizooties (OIE)) offiziell frei von der terrestrischen Tollwut; der letzte Fall eines infizierten Fuchses stammt aus dem Jahr 2006. Diese erfolgreiche Bekämpfung basiert im Wesentlichen auf zwei Säulen, zum einen auf der konsequenten Impfung von Hund und Katze, zum anderen, auf der Impfung des Hauptwirtes der Wildtollwut in Europa, dem Fuchs. Während Haustiere ausschließlich mit inaktivierten Vakzinen geimpft wurden, erfolgte die Impfung der Füchse mit Lebendvakzinen, die in Form von Impfködern ausgelegt worden waren. In jüngster Zeit wird diskutiert, in wieweit es vor dem Hintergrund der Tollwutfreiheit noch gerechtfertigt ist, die flächendeckende Impfung der Katzen- (und Hunde-) populationen zu fordern und fortzuführen. Diese Diskussion ist notwendig und wichtig, und deshalb sollen die wesentlichen Argumente für eine restriktive Tollwutimpfung hier kurz zusammengefasst werden. Deutschland ist praktisch umgeben von tollwutfreien Ländern. Einzige Ausnahme ist Polen; hier treten Tollwutfälle beim Rotfuchs nur noch vereinzelt an der Grenze zu Weißrussland und der Ukraine auf. Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben seit vielen Jahren die Tollwutbekämpfung harmonisiert und den freien Tierverkehr von Heimtieren etabliert. Zwischen den Mitgliedsstaaten dürfen Hunde und Katzen frei reisen, wenn Sie gegen Tollwut geimpft sind. Der Nachweis von Mindestantikörperspiegeln wird von keinem Mitgliedsstaat mehr gefordert. Bei der Einfuhr von Katzen (und Hunden) aus nicht gelisteten Drittländern wird nach wie vor neben dem EU-Heimtierausweis (Gesundheitszertifikat, Nachweis der Tollwutimpfung, Identitätsnachweis) eine Bestimmung des Mindestantikörperspiegels von 0,5 IU/ml gefordert. Die Exposition von unseren Haustieren und dem Menschen kann daher praktisch nur noch durch infizierte Katze und Hunde erfolgen, die entgegen eindeutiger Einfuhrbestimmungen nach Deutschland verbracht werden. In der Vergangenheit ist dies nur in Einzelfällen geschehen. Seit 1978 sind insgesamt nur 10 Fälle bekannt geworden, in denen infizierte Hunde nach Deutschland eingeführt worden sind. Es gibt keinen einzigen dokumentierten Fall bei einer importierten Katze. Die wenigen Importfälle bei Hunden führten in Einzelfällen dazu, dass epidemiologische Nachforschungen angestellt und Kontaktpersonen und -hunde geimpft oder geimpft und quarantänisiert werden mussten. Es kam in keinem Fall zu einer Infektion eines Menschen. Der Mensch kann nach Kontakt mit einem tollwütigen Tier durch eine so genannte „postexpositionelle aktive, gegebenenfalls auch passive Impfung“ geschützt werden. Die im Tiergesundheits- und Infektionsschutzgesetz auferlegte Anzeige- und Meldepflicht stellt daher einen wirksamen Schutz vor tödlichen Infektionen des Menschen dar. Vor diesem Hintergrund scheint eine flächendeckende Impfung der Katzen- (und Hunde-) Population in Deutschland nicht mehr angemessen zu sein. Die Impfung (Grundimmunisierung und Wiederholungsimpfungen) sollte sich, wie in anderen Mitgliedsstaaten der EU mittlerweile üblich, auf Risikotiere und Tiere, die innergemeinschaftlich verbracht werden, beschränken. Folglich müssten nur Hunde und Katzen für den freien Verkehr innerhalb der EU regelmäßig gegen Tollwut geimpft, und diese Impfung muss im Heimtierausweis dokumentiert werden. Auch wenn das Risiko durch die Tilgung der terrestrischen Tollwut verschwindend gering ist, sind gegen Tollwut-geimpfte Tiere bei einem Kontakt zu einem erkrankten oder seuchenverdächtigen Tier allerdings entsprechend der derzeit gültigen Tollwutverordnung deutlich bessergestellt. So hat die zuständige Behörde bei nicht-geimpften Katzen und Hunden nach Kontakt mit einem an Tollwut erkrankten Tier die sofortige Tötung anzuordnen. Nach Kontakt mit einem seuchenverdächtigen Tier kann sie ebenfalls sofortige Tötung anordnen. Im Einzelfall kann von der Tötung abgesehen und das betroffene Tier für mindestens drei Monate in Isolationsquarantäne genommen werden. Katzen und Hunde, die entsprechend der Herstellerangaben gegen Tollwut geimpft sind, werden lediglich behördlich beobachtet und können zu Hause gehalten werden.
Die Fledermaustollwut
Seit einiger Zeit ist eine weitere Form der Infektion mit einem Tollwuterreger vermehrt in das Bewusstsein der Öffentlichkeit geraten, die Fledermaustollwut. Epidemiologisch sind die terrestrische Tollwut und die Fledermaustollwut in Europa nahezu vollständig getrennt. In Europa sind nur einzelne Fälle einer Übertragung von Fledermaustollwutviren auf Tiere (darunter zwei Katzen, mehrere Schafe und ein Steinmarder) oder Menschen (insgesamt vier Fälle, je zwei mit EBLV-1 und EBLV-2) beschrieben. In Deutschland werden pro Jahr etwa zehn Fledermäuse mit Fledermaustollwut gemeldet. In anderen Ländern, auch in Ländern, in denen die terrestrische Tollwut schon lange getilgt ist und in denen Katzen (und Hunde) nicht geimpft werden, wie z. B. Großbritannien, gibt es ebenfalls Fledermaustollwut. Über 80 % der Tollwutfälle bei Fledermäusen stammten aus den Niederlanden, Dänemark und Deutschland. Betroffen ist hier besonders das norddeutsche Flachland, in dem offenbar die dort häufig vorkommende Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) das Hauptreservoir für EBLV-1 darstellt (95 % der Fledermaustollwutfälle betrafen die Breitflügelfledermaus). EBLV-2 hingegen wurde in Deutschland erstmalig 2007 bei einer Wasserfledermaus (Myotis daubentonii) in Baden-Württemberg nachgewiesen. Das Bokeloh Bat Lyssavirus wurde 2010 erstmals bei einer Fransenfledermaus (Myotis nattererii) in Niedersachsen nachgewiesen.
Grundsätzlich können Fledermaustollwutviren auch beim Menschen und bei Haussäugetieren eine klinische Tollwut verursachen. Eine Übertragung der Europäischen Fledermaustollwutviren auf andere Tiere tritt jedoch nur äußerst selten auf. Während in den USA, wo die Fledermaustollwut durch das klassische, terrestrische Tollwutvirus ausgelöst wird, die Mehrzahl humaner Tollwutfälle in den vergangenen Jahren auf Fledermauskontakte zurückzuführen war, sind in ganz Europa in den letzten 50 Jahren beim Menschen lediglich vier tödlich verlaufene Tollwuterkrankungen infolge von EBLV-Infektionen bekannt geworden. Es ist kein Fall dokumentiert, in dem sich ein Hund mit einem Fledermaustollwutvirus infiziert hat, und lediglich in zwei Fällen ist das Virus auf eine Katze übergegangen. In keinem Fall wurde ein Fledermaustollwutvirus von einem infizierten Haussäugetier auf einen Menschen oder ein anderes Tier weiterübertragen. Dennoch sollte der direkte Kontakt zwischen unseren Haustieren sowie Menschen und den Fledermäusen möglichst vermieden werden; Katzen fangen jedoch gelegentlich Fledermäuse. Kommt es einmal zu einem direkten Kontakt mit einer Fledermaus, sind im Umfeld regelmäßig gegen Tollwut geimpfte Haustiere sicher gegen Infektionen mit den in Deutschland vorkommenden Europäischen-Fledermaus-Tollwutviren geschützt. Da zufällig betroffene Menschen in der Regel keinen Schutz vor einer Tollwutinfektion haben, kann je nach den näheren Umständen der Exposition zeitnah eine Tollwutimpfung mit den heute verfügbaren Tollwutimpfstoffen sowie eine Behandlung mit dem entsprechenden Immunglobulin verabreicht werden.
Epidemiologie
Das Virus wird durch den Speichel infizierter Tiere übertragen. Dies erfolgt in der Regel durch den Biss eines an Tollwut erkrankten Tieres. Auch eine Kontamination von Wunden und Mikroläsionen mit infektiösem Speichel kann vorkommen.
Pathogenese
Das Virus wandert nach initialer Vermehrung in den Geweben um die Bissstelle entlang der peripheren Nervenbahnen zu den Spinalganglien, in denen es sich vermehrt, bevor es sich über die Ganglienzellen bis ins Gehirn ausbreitet. Hier kommt es zu einer massiven Virusvermehrung mit anschließender zentrifugaler Ausbreitung über die Nervenbahnen in die Peripherie. Dabei gelangt das Virus unter anderem in die Speicheldrüsen und wird mit dem Speichel ausgeschieden. Der Speichel kann bei der Katze bereits mehrere Tage vor Erkrankung virushaltig sein.
Klinik
Die Inkubationszeit bis zum Ausbruch zentralnervöser Erscheinungen beträgt bei der Katze in der Regel 2 – 24 Wochen. Der klassische Verlauf einer Infektion mit dem Tollwutvirus umfasst die bekannten 3 Phasen des Prodromal-, Exzitations- und Paralysestadiums. Als rasende Wut wird die Erkrankung bezeichnet, wenn ein starkes Erregungsstadium die anderen Stadien überlagert. Von stiller Wut spricht man, wenn das Erregungsstadium fehlt und Lähmungserscheinungen im Vordergrund stehen. Bei Katzen dominiert die „rasende Wut“, das heißt, ein starkes Erregungsstadium überlagert die anderen Stadien. Die Krankheit dauert nach Einsetzen der ersten klinischen Symptome 1 – 7 Tage, bevor sie zum Tod führt.
Diagnose
Keines der am lebenden Tier durchführbaren direkten oder indirekten Nachweisverfahren erlaubt einen eindeutigen Ausschluss der Tollwut, sodass hierfür in der Regel die Euthanasie des verdächtigen Tieres notwendig ist. Zur Diagnose der Tollwut am toten Tier wird meist eine Kombination aus verschiedenen diagnostischen Techniken herangezogen. Früher wurde bei der histologischen Untersuchung von Gehirnmaterial, v. a. im Hippocampus, nach spezifischen Negri-Körperchen (intrazytoplasmatischen Einschlüssen in Neuronen) gesucht. Dieses Verfahren ist relativ langwierig, aufwendig und nicht sehr genau. Heute kann eine schnelle und genaue Diagnose z. B. durch Nachweis von viralem Antigen mittels Immunfluoreszenz oder vermehrunsgfähigem Virus mittels Virusisolierung oder viraler RNA mittels RT-PCR aus Gehirnmaterial erfolgen. Ein Antikörpernachweis im Blut eignet sich nicht zur Diagnose der Krankheit.
Behandlung
Die Prognose ist für Mensch und Tier nach Ausbruch der Krankheit immer infaust. Therapieversuche bei Tieren sind verboten.
Prophylaxe
Eine Impfung gegen Tollwut gilt als Non-Core-Vakzinierung, da Katzen nur unter bestimmten Bedingungen geimpft werden sollten. Bei Katzen ohne Freilauf, die nicht grenzüberschreitend reisen, sollte auf die Tollwutimpfung verzichtet werden. Bei Katzen mit Freilauf wird die Impfung derzeit noch empfohlen, obwohl die terrestrische Tollwut in Deutschland getilgt ist, da gegen Tollwut geimpfte Tiere nach der Tollwutverordnung bei einem Kontakt mit ansteckungs- oder seuchenverdächtigen Tieren bessergestellt sind. Zudem dürfen nur Tollwut-geimpfte Tiere innergemeinschaftlich verbracht werden. Es gibt eine epidemiologische Verbindung zwischen Tollwut-Impfung (und FeLV-Impfung) und der späteren Entwicklung von FISS, die vermutlich darin begründet ist, dass viele FeLV- und Tollwutvakzine Adjuvantien enthalten. Die FISS-Inzidenz liegt bei 1:1.000 bis 1:10.000 Impfungen. Um das Risiko von FISS zu minimieren, sollten Katzen restriktiv geimpft werden. In Deutschland sind entsprechend der WHO-Empfehlungen und der Tollwutverordnung für die Impfung von Haus- und Heimtieren ausschließlich inaktivierte Impfstoffe oder Vektor-Impfstoffe zugelassen. Bei den inaktivierten Impfstoffen ist zur Verstärkung der Immunantwort des Impflings den Impfstoffen ein Adjuvans beigefügt. Dies ist bei Vektor-Impfstoffen nicht nötig. Da zugelassene Vektor-Impfungen ohne Adjuvans verfügbar sind, sind diese den adjuvanshaltigen Impfstoffen vorzuziehen. Die Impfstoffe stehen als monovalente Vakzinen oder in Kombination sowohl mit den Core- als auch mit Non-Core-Komponenten zur Verfügung. In der Tollwutverordnung wird die Erstimpfung gegen Tollwut ab einem Lebensalter von 12 Wochen gefordert, gefolgt von Wiederholungsimpfungen nach Angaben des Herstellers. Eine Grundimmunisierung bestehend aus drei Impfungen im Alter von 12 und 16 Wochen sowie 15 Lebensmonaten erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass die Tiere einen für Reisen in Endemiegebiete erforderlichen Titer von 0,5 IE/ ml erreichen. Ein derartiges Impfschema geht aber über die gesetzlichen Anforderungen hinaus. Der Nachweis der Immunantwort nach der Impfung ist durch die Bestimmung des Antikörpertiters gegen das Tollwutvirus im Neutralisationstest möglich. Die Höhe des Antikörpertiters, stellt ein gutes Indiz für die Immunantwort des Impflings dar. Seit langem wird die Höhe des Antikörpertiters als Korrelat für den Schutz gegen eine Tollwutinfektion betrachtet, doch heute ist bekannt, dass neben der humoralen Immunantwort zelluläre Immunmechanismen eine ebenso bedeutende Rolle in der dauerhaften Aufrechterhaltung des Immunschutzes gegen Infektionen mit dem Tollwutvirus spielen. Auch Tiere ohne Antikörper können daher nach Impfung geschützt sein.
weiterführende Literatur
- Tiermedizinische Mikrobiologie, Infektions- und Seuchenlehre; Herausgegeben von H.J. Selbitz; U. Truyen; P. Valentin-Weigand; Enke-Verlag Stuttgart 10. Auflage (2015); Rhabdoviridae; Ludwig Haas; S. 511 ff.
- Begeman, et al. (2018) Comparative pathogenesis of rabies in bats and carnivores, and implications for spillover to humans. Lancet Infect Dis 18 (4): e147-e159. 10.1016/s1473-3099(17)30574-1
- Greene CE. Kapitel: Rabies and other Lyssavirus Infections. In: Infectious Diseases of the Dog and Cat. Eds: Greene CE; Elsevier, St. Louis (2012), S. 179–197.
- Frymus, et al. (2009) Feline rabies. ABCD guidelines on prevention and management. J Feline Med Surg 11 (7): 585-93. 10.1016/j.jfms.2009.05.007
- Hartmann K, Hein J. Kapitel: Tollwut. In: Infektionskrankheiten der Katze; Eds: Hartmann K, Hein J; Schlütersche Verlagsgesellschaft, Hannover (2008); S. 108-114.
- Wandeler (2008) The rabies situation in Western Europe. Dev Biol (Basel) 131 19-25.
- Johnson, et al. (2005) Review of human rabies cases in the UK and in Germany. Vet Rec 157 (22): 715. 10.1136/vr.157.22.715
Dauer der Immunität der Tollwutkomponente
Stand: Januar 2022Im Folgenden sind alle in Deutschland zur Anwendung an Katzen zugelassenen Impfstoffe aufgeführt, die eine Tollwutviruskomponente enthalten. Virbagen felis RCP/T wurde bereits im Kapitel Calicivirus-Infektionen detailliert beschrieben. Auf eine Darstellung der Zusammensetzung, der Applikationshinweise sowie des Anwendungsgebietes dieses Impfstoffes wurde an dieser Stelle verzichtet. Der Impfstoff ist in der folgenden Tabelle daher grau unterlegt. Der Übersichtlichkeit halber ist die Dauer der Immunität für die Tollwut-Komponente für die einzelnen Hersteller tabellarisch vorabgestellt:
Zulassungsinhaber | Impfstoffreihe | Dauer der Immunität für die Tollwut-Komponente b.d. Katze |
Boehringer | Rabisin | 3 Jahre –die Grundimmunisierung besteht aus einer Immunisierung, gefolgt von einer weiteren Immunisierung nach 1 Jahr. |
Boehringer | Purevax Rabies | 3 Jahre –die Grundimmunisierung besteht aus einer Immunisierung, gefolgt von einer weiteren Immunisierung nach 1 Jahr. |
Intervet | Nobivac T | 3 Jahre |
Virbac | Virbagen RCP/T | 2 Jahre –die Grundimmunisierung besteht aus einer Immunisierung, gefolgt von einer weiteren Immunisierung nach 1 Jahr. |
Virbagen Tollwutimpfstoff | 3 Jahre –die Grundimmunisierung besteht aus einer Immunisierung, gefolgt von einer weiteren Immunisierung nach 1 Jahr. | |
Zoetis | Enduracell T | 4 Jahre |
Zoetis | Versiguard Rabies | 3 Jahre |
Zugelassene Impfstoffe
Handelsname | Zulassungsinhaber | Impfantigen | leb./ inakt. | Hyperlink |
Enduracell T | Zoetis | Tollwut | inakt. | |
Eurican DAP-LR | Boehringer Ingelheim | Leptospira spp., Parvovirus, Adenovirus, Staupevirus Parainfluenza, Tollwut | inakt. leb. leb. leb. leb. inakt. | |
Eurican DAPPi-LR | Boehringer Ingelheim | Leptospira spp., Parvovirus, Adenovirus, Staupevirus Parainfluenza, Tollwut | inakt. leb. leb. leb. leb. inakt. | |
Eurican LR | Boehringer Ingelheim | Leptospira spp., Tollwut | inakt. | |
Nobivac LT | Intervet | Leptospira spp., Tollwutvirus | inakt. | |
Nobivac T | Intervet | Tollwutvirus | inakt. | |
Rabisin | Boehringer Ingelheim | Tollwutvirus | inakt. | |
Rivac SHPPi+3LT | Ecuphar | Leptospira spp., Parvovirus, Adenovirus, Parainfluenzavirus, Staupevirus Tollwutvirus | inakt. leb. leb. leb. leb. inakt. | |
Versican Plus DHPPi/L4R | Zoetis | Leptospira spp., Parvovirus, Adenovirus, Staupevirus Parainfluenza Tollwutvirus | inakt. leb. leb. leb. leb. inakt. | |
Versican Plus Pi/L4R | Zoetis | Leptospira spp., Parainfluenza, Tollwutvirus | inakt. leb. Inakt. | |
Versiguard Rabies | Zoetis | Tollwutvirus | inakt. | |
Virbagen canis LT | Virbac | Leptospira spp., Tollwutvirus | inakt. | |
Virbagen canis SHAP/LT | Virbac | Leptospira spp., Parvovirus, Adenovirus, Staupevirus Tollwutvirus | inakt. leb. leb. leb. inakt. | |
Virbagen canis SHAPPi/LT | Virbac | Leptospira spp., Parvovirus, Adenovirus, Staupevirus Parainfluenza Tollwutvirus | inakt. leb. leb. leb. leb. inakt. | |
Virbagen Tollwutimpfstoff | Virbac | Tollwutvirus | inakt. |
Zusammensetzung
Handelsname | Impfantigen | Zelllinie | Inaktivierung | Thiomersal pro Dosis | Adjuvans |
Enduracell T | Tollwutvirus Stamm Flury LEP | BHK | k.A. | – | Aluminiumhydroxid |
Nobivac T | Tollwutvirus Stamm Pasteur RIV | BHK | k.A. | 0,1 mg | Aluminiumphosphat |
Purevax Rabies | Tollwutvirus, Rekombinante des Kanarienpockenvirus, vCP65 | k.A. | – | – | – |
Rabisin | Tollwutvirus Virus fixe, Stamm G52 | BHK | k.A. | nur im 10 ml Behältnis enthalten | Aluminiumhydroxid |
Versiguard Rabies | Tollwutvirus, Stamm SAD Vnukovo-32 | k.A. | k.A. | 0,1 mg | Aluminiumhydroxid |
Virbagen Tollwutimpfstoff | Tollwutvirus, Stamm VP12 | k.A. | k.A. | – | Aluminiumhydroxid |
Applikationshinweise
Handelsname | Dosis | frühester Impfzeitpunkt | Grundimmunisierung | Wiederholung | Bemerkungen |
Enduracell T | 1 ml; s.c. | ab 12 Wochen | eine Dosis | alle 4 Jahre | Nicht anwenden bei trächtigen und laktierenden Katzen. Katzen nicht im Nackenbereich (interscapulär) impfen! |
Nobivac T | 1 ml; s.c./i.m. | ab 12 Wochen | eine Dosis | alle 3 Jahre | Kann während der Trächtigkeit angewendet werden. |
Purevax Rabies | 1 ml; s.c. | ab 12 Wochen | eine Dosis | ein Jahr nach Erstimpfung, danach alle 3 Jahre | Nicht anwenden bei trächtigen und laktierenden Katzen. |
Rabisin | 1 ml; s.c. | ab 12 Wochen | eine Dosis | ein Jahr nach Erstimpfung, danach alle 3 Jahre | Kann bei Katzen während der Trächtigkeit und Laktation angewendet werden. |
Versiguard Rabies | 1 ml; s.c. oder i.m. | ab 12 Wochen | eine Dosis | ein Jahr nach Erstimpfung, danach alle 2 Jahre | Kann bei trächtigen und laktierenden Katzen angewendet werden. |
Virbagen Tollwutimpfstoff | 1 ml; s.c. | ab 12 Wochen | eine Dosis | ein Jahr nach Erstimpfung, danach alle 2 bis 3 Jahre | Nicht bei trächtigen oder laktierenden Tieren anwenden. |
Anwendungsgebiet
Handelsname | Indikation |
Enduracell T | Zur aktiven Immunisierung von Katzen gegen Tollwut. Die Impfung verhindert Erkrankung und Mortalität. Beginn der Immunität: Belastbarer Impfschutz ist ca. 14 Tage nach der Impfung ausgebildet. Bis dahin sollten geimpfte Tiere keinem Infektionsrisiko ausgesetzt werden. Die Dauer der Immunität beträgt bei der Katze 4 Jahre. |
Nobivac T | Zur aktiven Immunisierung von gesunden Katzen gegen Tollwut. Die Impfung verhindert Erkrankung und Mortalität. Beginn der Immunität: Eine schützende serologische Antwort von > 0,5 I. E. ist in der Regel bei Katzen 3 Wochen nach Impfung zu erwarten. Dauer der Immunität 3 Jahre. |
Purevax Rabies | Aktive Immunisierung von Katzen ab einem Alter von 12 Wochen oder älter zur Verhinderung der Mortalität durch eine Tollwutinfektion. Beginn der Immunität: 4 Wochen nach der Grundimmunisierung. Dauer der Immunität nach der Grundimmunisierung: 1 Jahr. Dauer der Immunität nach der Wiederholungsimpfung: 3 Jahre |
Rabisin | Zur aktiven Immunisierung von Katzen gegen Tollwut. Die Impfung verhindert Erkrankung und Mortalität. Beginn der Immunität: 1 Monat nach Abschluss der Grundimmunisierung. Dauer der Immunität: nach der Grundimmunisierung 1 Jahr, danach 3 Jahre. |
Versiguard Rabies | Zur aktiven Immunisierung von Katzen (ab einem Alter von 12 Wochen und älter) gegen Tollwut. Die Impfung verhindert Erkrankung und Mortalität. Beginn der Immunität: 14 bis 21 Tage nach der Erstimpfung. Dauer der Immunität: Mindestens 1 Jahr nach der Erstimpfung und 2 Jahre nach Wiederholungsimpfungen. |
Virbagen Tollwutimpfstoff | Zur aktiven Immunisierung von Katzen ab einem Alter von 12 Wochen, um Mortalität und klinischen Symptomen von Tollwut vorzubeugen. Der Schutz beginnt 3 Wochen nach der Grundimmunisierung. Die Dauer der Immunität wurde durch eine Belastungsinfektion für ein Jahr nach der Grundimmunisierung nachgewiesen. Nach der Boosterung ein Jahr nach der Grundimmunisierung liegen Belastungsinfektionsstudien über zwei Jahre vor. Es zeigte sich, dass Tollwutantikörper 3 Jahre nach der Boosterung vorhanden sind. |